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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
gültig von 22.03.2005 bis 05.05.2021
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
Beachte
-
Neben einem "externen" BFB (§ 4 Abs. 4 Z 8) gibt es - ab der Veranlagung für das Jahr 2003 - einen "internen" (innerbetrieblichen) BFB (§ 4 Abs. 4 Z 10).
- 5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- 5.5 Einzelne Betriebsausgaben
- 5.5.6. Bildungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 8 und 10 EStG 1988)
- 5.5.6.3 Interner BFB (§ 4 Abs. 4 Z 10 EStG 1988)
5.5.6.3.3 Arbeitnehmer, Nachversteuerung
1377e
Die Ausführungen unter Rz 1363 zum Begriff "Arbeitnehmer" gelten entsprechend. Die Teilnahme von "Nichtarbeitnehmern" des die innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtung betreibenden Steuerpflichtigen (zB die Teilnahme von Mitarbeitern von Konzernunternehmen) ist unschädlich, wenn an der Bildungsveranstaltung auch Arbeitnehmer des die innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtung betreibenden Steuerpflichtigen beteiligt sind, auf deren Aus- und Fortbildung die Veranstaltung ausgerichtet ist. Zur Nachversteuerung siehe Rz 1370 ff.