
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Zusatzinformationen

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988)
6.1 Berufsgruppen
396
Auf Grund der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen Werbungskosten auf Grund von Erfahrungswerten geltend gemacht werden (Verordnungstext kursiv).
Liegen keine Aufwendungen vor, kommen keine Pauschbeträge nach dieser Verordnung in Betracht.
397
§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis an Stelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1998 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:
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in Findok veröffentlicht am: | 21.12.2015 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Verweise: | |
Schlagworte: | Lohnsteuer, Artist, Sportler |
Stammfassung: | 07 2501/4-IV/7/01 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 19974.15 aufgenommen am: 21.12.2015 09:39:29 Dokument-ID: c1f4279c-df14-4deb-862f-59d86639c232 Segment-ID: 5e40c324-6b2b-41bd-b9b3-0b8d5457915e |
