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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial
Anlage 4
Klassifizierung bestimmter Waren als Kriegsmaterial
1. Schusswaffe M 61 Skorpion, Kal. 7,65 mm
Bei dieser Schusswaffe, einem tschechischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist:
Verstellbares Visier, Magazin mit einem Fassungsraum über das bei Pistolen übliche Maß (20 Patronen), Dauerfeuereinrichtung (wenn auch nicht funktionsfähig), Verschlussfangeinrichtung, Griffstücke, leicht Zerlegbarkeit, klappbare Schulterstücke und die Möglichkeit der Kadenzveränderung.
Von dieser Waffe, aus der nur Einzelfeuer abgegeben werden kann, existiert auch eine vollautomatische, zur Abgabe von Dauerfeuer geeignete Version.
2. Schusswaffe AMERICAN 180, Kaliber 22 = 5,6 mm, long rifle
Bei dieser Schusswaffe, einem österreichischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole, die folgende, für militärische Schusswaffen typische Merkmale aufweist:
Spezielles Dioptervisier, Trommel- bzw. Tellermagazin mit einem Fassungsraum von 177 Patronen, Dauerfeuereinrichtung, Griffstück, leichte Abnehmbarkeit des Schaftes, hohe Schusskadenz, Kühlrippen am Lauf, Masseverschluss und seitlich angebrachte Tragevorrichtung.
3. MAUSER-Schnellfeuerpistole Modell 1932 (auch Modell 712 genannt)
Bei dieser Schusswaffe handelt es sich um eine Maschinenpistole. Auf Grund ihres konstruktiven Aufbaus ist die Waffe für Dauerfeuer bestimmt, wobei es unerheblich bleibt, wenn durch nachträgliche Änderungen nur Einzelfeuer möglich ist.
4. Schusswaffe "Champ" Kal. 9 mm
Bei dieser Schusswaffe, einem amerikanischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole. Auf Grund ihres konstruktiven Aufbaues ist die Waffe für Dauerfeuer bestimmt. Die Länge der Waffe beträgt je nach Type 17,5 bis 20 cm. Zum Unterschied zu den üblichen Maschinenpistolen wird die Waffe horizontal statt vertikal gehalten. Die beiden Griffe, der Pistolengriff mit dem daraus hervorragenden Magazin und ein zusätzlicher Handgriff, liegen daher rechts und links seitlich vom Lauf. Die Patronenhülsen werden nach unten ausgeworfen.
5. Schusswaffe UZI-Pistole Kal. 9 mm Para
Bei dieser halbautomatischen Schusswaffe, einem israelischen Erzeugnis, handelt es sich um eine Maschinenpistole. Das Grundmodell der Waffe ist vollautomatisch; für die halbautomatische Version - Länge ca. 24 cm - wurde lediglich die Abzugsgruppe ausgetauscht, während Lauf und Verschluss unverändert blieben.
6. Gewehr UNIQUE F 11 Kal. .22 l.r.
Bei diesem halbautomatischen Kleinkalibergewehr handelt es sich um eine militärische Waffe (Kopie eines Sturmgewehres). Die Waffe - ein halbautomatischer Rückstoßlader - weist typische militärische Merkmale auf (abschraubbarer Mündungsfeuerdämpfer, Pistolengriff und Anbringungsvorrichtung für Zweibein).
7. Gewehre HK 630, HK 770 und HK 940 mit Mündungsfeuerdämpfer
Die in Deutschland hergestellten halbautomatischen Gewehre (Selbstladebüchsen) mit den Modellbezeichnungen HK 630, HK 770 und HK 940 werden auch in einer Ausführung mit "Mündungsfeuerdämpfer" erzeugt. Das Vorhandensein eines Mündungsfeuerdämpfers ist daran zu erkennen, dass das Gewehr in der Nähe der Laufmündung Öffnungen (meist Schlitze) aufweist. Obwohl diese Schusswaffen als Grundmodell für die Jagd entwickelt wurden, weisen sie, versehen mit Mündungsfeuerdämpfer, ein typisches militärisches Merkmal auf; in dieser Ausführung sind sie daher als militärische Waffen anzusehen.
8. Pistolen Trejo Modelo 1 und Modelo 2 Especial
Bei den Pistolen Kal. 22 l.r. mit den Bezeichnungen Trejo Modelo 1 und Trejo Modelo 2 Especial (Länge 166 bzw. 202 mm), einem mexikanischen Erzeugnis, handelt es sich um Waffen mit einer Dauerfeuereinrichtung und demnach um Maschinenpistolen.
9. FN Selbstladegewehr (SAFN) Modell 1949, Kal. 7,29 mm
Bei diesem halbautomatischen Gasdrucklader handelt es sich um eine Schusswaffe, die für den militärischen Einsatz konzipiert und gebaut wurde. Der militärische Charakter der Waffe bleibt ungeachtet nachträglicher Abänderungen bestehen.
10. Schusswaffen im Kaliber 12,7 mm (.50 Browning)
Das in die Nummer 9301 einzureihende Repetiergewehr BARRETT M 90 Kaliber .50 Browning (12,7 x 99 mm) ist ein Repetiergewehr, das für Einzelschüsse bis über 2000 m eingerichtet ist. Das Kaliber 12,7 mm ist im Regelfall das Kaliber eines überschweren Maschinengewehres. Zu diesem Kaliber gibt es eine Vielzahl von Patronen und Geschossen, die vornehmlich zur Bekämpfung leicht gepanzerter Ziele aus sicherer Entfernung eingesetzt werden (eine 12,7 mm Panzerbrandpatrone kann auf eine Entfernung von 1100 m noch 15 mm Panzerstahl durchschlagen). Weitere Verwendung finden Gewehre dieser Type bei Anti-Terror-Einheiten.
Da die Höchstschussweite solcher Gewehre ca. 7000 m beträgt, erscheint eine zivile Verwendung nicht möglich, da in Österreich keine zivilen Schießplätze bekannt sind, die einen Gefahrenbereich von 7000 m abdecken bzw. Schussdistanzen über 1000 m zulassen.
Die gegenständliche Waffe BARRETT M 90 sowie auch alle anderen am Markt erhältlichen Waffen des Kalibers .50 Browning (12,7 mm) sind in die Kategorie "Panzerbüchsen" einzustufen und daher als Kriegsmaterial anzusehen.
Derzeit sind folgende Waffen des Kalibers .50 Browning (12,7 mm) bekannt, die in die Kategorie "Panzerbüchsen" fallen:
- BARRETT M 90 (USA)
- Mc MILLAN (USA)
- AMC (USA)
- MAADI-GRIFFIN (USA)
- GEPARD (Fa. Technica, Ungarn).
11. Nachtsicht-Beobachtungsgeräte/Restlichtverstärker der Typen NS-BI 2,4 - 80, Erg. Nr. 581 und NS-B 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, ohne eingebaute/eingespiegelte Strichplatten
Nachtsicht-Beobachtungsgeräte/Restlichtverstärker der Typen NS-BI 2,4 - 80, Erg. Nr. 581 und NS-B 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, ohne eingebaute/eingespiegelte Strichplatten sind als nicht für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte optronische Geräte zur Beobachtung zu beurteilen und stellen daher kein Kriegsmaterial dar.
Ist in die vorstehend angeführten Geräte allerdings eine Strichplatte eingebaut/eingespiegelt, macht sie dieser Umstand zu militärisch außerordentlich geeigneten Nachtsicht-Zielgeräten, mit denen überaus gute Trefferergebnisse zu erzielen sind. In dieser Bauweise handelt es sich um speziell für den militärischen Gebrauch entwickelte und gefertigte Geräte und damit um Kriegsmaterial (siehe auch Z 12).
12. Nachtsicht-Beobachtungsgeräte der Typen NS-BI 2,4 - 80, Erg. Nr. 635 und NS-B 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, und Nachtsicht-Zielfernrohre der Type NS-ZF 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, mit eingebauten/eingespiegelten Strichplatten
Nachtsicht-Beobachtungsgeräte der Typen NS-BI 2,4 - 80, Erg. Nr. 635 und NS-B 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, und Nachtsicht-Zielfernrohre der Type NS-ZF 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, mit eingebauten/eingespiegelten Strichplatten sind auf Grund der technischen Konstruktion und Anwendung als speziell für den militärischen Gebrauch entwickelte und gefertigte Geräte anzusehen und stellen damit Kriegsmaterial dar.