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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0280, Arbeitsrichtlinie Gentechnik
- 1. Gegenstand
1.2. Warenkreis
(1) Unter das Verbot des Inverkehrbringens (und damit auch Verbot der Einfuhr) fallen die nachstehend beschriebenen Erzeugnisse sowie alle Produkte, die aus Kreuzungen dieses Erzeugnisses mit allen herkömmlich gezüchteten Maissorten hervorgehen:
1.Das Erzeugnis besteht aus Inzuchtlinien und Hybriden von einer Mais(Zea Mays L.)-linie (CG 00256-176), die unter Verwendung von Plasmiden verändert wurde, die folgendes enthalten:
a)eine Kopie des Bar-Gens aus Streptomyces hygroscopius (das eine Phosphinothricinacetyltransferase codiert), reguliert durch einen 35S-Promotor und den 35S-Terminator aus dem Blumenkohlmosaikvirus (CaMV);
b)zwei Kopien eines synthetischen verkürzten Gens, das für ein insektenabwehrendes Protein codiert, das den aktiven Teil des CrylA(b)delta-Endotoxins darstellt, aus dem Bacillus thuringiensis subsp.kurstaki-Stamm HD1-9, und das Intron#9 aus dem Phosphoenolpyruvatcarboxylase-Gen aus Mais und den CaMV35S-Terminator gesteuert, die zweite Kopie durch einen Promotor aus dem calciumabhängigen Proteinkinase-Gen aus Mais und den CAMV35S-Terminator;
c)das prokaryote Gen bla (das für eine beta-Lactamase, die Ampicillinresistenz hervorruft, codiert), mit einem prokaryotischen Promotor.
Das Verbot umfasst auch alle Produkte, die aus Kreuzungen dieses Erzeugnisses mit allen herkömmlich gezüchteten Maissorten hervorgehen.
Das Erzeugnis wurde von der Fa. Ciba-Geigy Ltd. nach Art. 13 der Richtlinie 90/220/EWG in Frankreich angemeldet.
Das Einfuhrverbot gilt nicht für Waren, die nachweislich nach einer allfälligen Behandlung und Umverpackung in Österreich wiederausgeführt werden.
2.Das Erzeugnis besteht aus Inzuchtlinien und Hybriden der Zea Mays L., Linie MON 810, mit dem Gen cryl A (b) des Bacillus thuringiensis, Unterart kurstaki, kontrolliert durch einen 35S-Promoter aus dem Blumenkohlmosaikvirus und einem Intron der Genkodierung für das Hitzeschockprotein 70 aus Mais.
Das Verbot umfasst auch alle Abkömmlinge, die as Kreuzungen dieses Erzeugnisses mit allen herkömmlich gezüchteten Maissorten hervorgehen.
Das Erzeugnis wurde von der Firma Monsanto Europe S.A. nach Art. 13 der Richtlinie 90/220/EWG in Frankreich angemeldet.
3.Samen und Körner von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.) mit erhöhter Toleranz gegenüber Glufosinatammonium, der aus der Maislinie HE/89, Transformationsereignis T25, gewonnen und mit Hilfe von Plasmiden verändert wurde, die folgendes enthalten:
a)ein synthetisches pat-Gen, das für Phosphinotricinacetyltransferase kodiert, reguliert durch einen 35S-Promotor und Terminatorsequenzen aus dem Blumenkohlmosaikvirus;
b)ein verkürztes Betalactamasegen, dem etwa 25 % des Gens vom 5´-Ende fehlen und das in seiner vollständigen Form für die Resistenz gegenüber dem Beta Lactamase-antibiotikum und den Col-E1-Ursprung der pUC-Replikation kodiert.
Das Verbot umfasst auch alle Abkömmlinge, die as Kreuzungen dieses Erzeugnisses mit allen herkömmlich gezüchteten Maissorten hervorgehen.
Das Erzeugnis wurde von der Firma AgrEvo France nach Art. 13 der Richtlinie 90/220/EWG in Frankreich angemeldet.
Das Einfuhrverbot gilt nicht für Waren, die nachweislich nach einer allfälligen Behandlung und Umverpackung in Österreich wiederausgeführt werden.
4.Gegen Glyphosatherbizide tolerante Körner von Ölraps (Brassica napus L.) der Ölrapslinie GT73, die mit Hilfe des Agrobacterium tumefaciens als Transformationsvektor (PV-BNGT04) erzeugt wurde. Diese Erzeugnisse enthalten die folgenden DNS-Sequenzen in zwei Genkassetten:
a)Genkassette 1
Ein 5-Enolpyruvylshikimate-3-Phosphat-Synthase-Gen (EPSPS), abgeleitet aus dem Agrobacterium sp. Stamm CP4 (CP4 EPSPS), das die Glyphosat-Toleranz verleiht und der Kontrolle des Promotors eines modifizierten Braunwurz-Mosaikvirus (P-CMoVb) unterliegt, versehen mit Terminationssequenzen des rbcS E9-Gens der Erbse, das für die kleine Untereinheit der Ribulose-Bisphosphat-Carboxylase-Oxygenase codiert, und der N-terminalen Chloroplasten-Transitpeptid-Sequenz CTP2 aus dem EPSPS-Gen aus Arabidopsis thaliana.
b)Genkassette 2
Die Variante 247 des ursprünglichen Glyphosat-Oxidoreduktase-Gens (GOXv247), abgeleitet aus dem Ochrobactrum anthropi Stamm LBAA, das die Glyphosat-Toleranz verleiht und der Kontrolle des Promotors eines modifizierten Braunwurz-Mosaikvirus (P-CMoVb) unterliegt, versehen mit Terminationssequenzen des Agrobacterium tumefaciens und der N-terminalen Chloroplasten-Transitpeptid-Sequenz CTP1 aus dem Ribulose-Bisphosphat-Carboxylase-Gen (Arab-ssu1a) aus Arabidopsis thaliana.
Der spezifische Erkennungsmarker für diese Erzeugnisse lautet MON-00073.
Das Verbot umfasst auch Körner, die aus Kreuzungen der Ölrapslinie GT73 mit anderen Ölrapslinien hervorgegangen sind.
Das Erzeugnis wurden von der Firma Monsanto Europe S.A. gemäß der Richtlinie 2001/18/EG bei der zuständigen Behörde der Niederlande angemeldet.
(2) Dem Einfuhrverbot unterliegen daher die nachstehend angeführten Waren sowie alle Erzeugnisse, die aus diesen Waren bestehen oder solche enthalten. Weiterverarbeitete Erzeugnisse, die diese Rohstoffe nicht mehr enthalten, werden von diesem Einfuhrverbot nicht berührt:
KN-Code |
Warenbezeichnung |
|
ex |
0709 90 60 |
Gentechnisch veränderter Zuckermais (siehe Abs. 1 Z 1 bis 3), frisch oder gekühlt |
ex |
0710 40 00 |
Gentechnisch veränderter Zuckermais (siehe Abs. 1 Z 1 bis 3), gefroren |
ex |
0712 90 11 |
Gentechnisch veränderter Zuckermais (siehe Abs. 1 Z 1 bis 3), getrocknet |
ex |
1005 |
Gentechnisch veränderter Mais (siehe Abs. 1 Z 1 bis 3) |
ex |
1205 |
Gentechnisch veränderter Rapssamen (siehe Abs. 1 Z 4) |
(3) Ein Ermittlungsverfahren, ob Waren den Beschränkungen unterliegen, ist nur dann durchzuführen, wenn sich aus den Abfertigungsunterlagen (z. B. aus der Person des Versenders oder des Empfängers), aus sonstigen Unterlagen, aus der Art der Verpackung, aus der Warenbeschaffenheit oder auf Grund anderer Umstände entsprechende konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich um gentechnisch veränderten Mais handelt.