Richtlinie des BMF vom 13.01.2015, BMF-010313/0015-IV/6/2015 gültig von 13.01.2015 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 3. Notfallverfahren

3.4. Zollstelle Eröffnung

Im Falle eines Systemausfalls des NCTS ist nach den Bestimmungen des OHB intern (Fallback-Verfahren) vorzugehen.

Die Versandanmeldungen sind mit der FRN und dem Sonderstempel im Feld A auf allen Exemplaren zu versehen. Der Versandvorgang ist in der nationalen Anwendung WinEvi Versandverfahren FALLBACK wie unter Abschnitt 3.10. ausgeführt, zu erfassen.

3.4.1. FRN-Vergabe am Amtsplatz

Siehe Arbeitsrichtlinie ZK-0612 Abschnitt 5.3.

3.5. Zollstelle Durchgang

Für vorgelegte Versandbegleitdokumente bzw. Versandanmeldungen Exemplare 4/5, die mit dem Sonderstempel als Notfallverfahren gekennzeichnet wurden, sind Grenzübergangsscheine vorzulegen; eine Erfassung im NCTS hat zu unterbleiben.

3.6. Zollstelle Beendigung

Einlangende Versandbegleitdokumente, die nicht als Notfallverfahren gekennzeichnet sind, wurden von den Abgangsstellen im NCTS erfasst. Diese sind bei einem Systemausfall nachträglich im NCTS-Verfahren zu beenden.

Exemplare 4 und 5 der Versandanmeldung, die mit dem Sonderstempel als Notfallverfahren gekennzeichnet sind, werden entsprechend den geltenden Bestimmungen beendet. Die Exemplare 5 sind der Abgangsstelle zu retournieren, die Exemplare 4 sind im WinEvi Versandverfahren FALLBACK unter Verwendung des nachfolgenden Verfahrens zu erfassen und gemäß der bisherigen Vorgangsweise abzulegen.

Bei einlangenden Versandbegleitdokumenten, die mit dem Sonderstempel als Notfallverfahren gekennzeichnet sind, ist bei Vorliegen des Exemplars A dieses zu kopieren, beide Exemplare sind mit den Gestellungsvermerken zu versehen und ein Exemplar (gegebenenfalls das vorliegende Blatt B) ist der Abgangsstelle zu retournieren. Das bei der Bestimmungsstelle verbleibende Exemplar ist im WinEvi Versandverfahren FALLBACK unter Verwendung des nachfolgenden Verfahrens zu erfassen und gemäß der bisherigen Vorgangsweise abzulegen.