Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007 gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
  • Anhang 15 Teil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen

Kapitel 51-60

HS-Code

Warenbezeichnung

Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen

(1)

(2)

(3)

oder

(4)

ex Kapitel 51

Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar, ausgenommen:

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware


5106 bis 5110

Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar

Herstellen aus:(7)

  • Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet,



  • andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5111 bis 5113

Gewebe aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar:




  • in Verbindung mit Kautschukfäden

Herstellen aus einfachen Garnen(7)



  • andere

Herstellen aus(7):

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Papier

oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


ex Kapitel 52

Baumwolle, ausgenommen:

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware


5204 bis 5207

Nähgarne und andere Garne aus Baumwolle

Herstellen aus(7)

  • Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet,



  • natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5208 bis 5212

Gewebe aus Baumwolle:




  • in Verbindung mit Kautschukfäden

Herstellen aus einfachen Garnen(7)



  • andere

Herstellen aus(7)

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Papier

oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


ex Kapitel 53

Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen, ausgenommen:

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware


5306 bis 5308

Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne

Herstellen aus(7)

  • Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet,



  • natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5309 bis 5311

Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen:




  • in Verbindung mit Kautschukfäden

Herstellen aus einfachen Garnen(7)



  • andere

Herstellen aus(7)

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Papier

oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


5401 bis 5406

Garne, Monofile und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten

Herstellen aus(7)

  • Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet,



  • natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5407 und 5408

Gewebe aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten




  • in Verbindung mit Kautschukfäden

Herstellen aus einfachen Garnen(7)



  • andere

Herstellen aus(7)

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Papier



oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


5501 bis 5507

Synthetische oder künstliche Spinnfasern

Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse


5508 bis 5511

Garne und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern

Herstellen aus(7)

  • Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet,



  • natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5512 bis 5516

Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern




  • in Verbindung mit Kautschukfäden

Herstellen aus einfachen Garnen(7)



  • andere

Herstellen aus(7)

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Papier

oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


ex Kapitel 56

Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren, ausgenommen:

Herstellen aus(7)

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5602

Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen:




  • Nadelfilze

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse

Jedoch können

  • Monofile aus Polypropylen der Position 5402,
  • Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder
  • Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501,

bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet



  • andere

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern
  • Spinnfasern aus Kasein oder
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse

5604

Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt:




  • Kautschukfäden und -kordeln mit einem Überzug aus Spinnstoffen

Herstellen aus Kautschukfäden und
-kordeln, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen



  • andere

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5605

Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

5606

Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder
  • Vormaterialien für die Papierherstellung

Kapitel 57

Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen




  • aus Nadelfilz

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern,
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse

Jedoch dürfen

  • Monofile aus Polypropylen der Position 5402,
  • Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder
  • Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501,

bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden



  • aus anderem Filz

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse


  • andere

Herstellen aus(7)

  • Kokos- oder Jutegarnen,
  • Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten,
  • natürlichen Fasern oder
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet

Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden


ex Kapitel 58

Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien, ausgenommen:




  • in Verbindung mit Kautschukfäden

Herstellen aus einfachen Garnen(7)



  • andere

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse

oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


5805

Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (zB Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware


5810

Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive

Herstellen

  • aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und
  • bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

5901

Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art

Herstellen aus Garnen


5902

Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose:




  • mit einem Anteil an textilen Vormaterialien von nicht mehr als 90 GHT

Herstellen aus Garnen



  • andere

Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse


5903

Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902

Herstellen aus Garnen

oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


5904

Linoleum, auch zugeschnitten, Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten

Herstellen aus Garnen(7)


5905

Wandverkleidungen aus Spinnstoffen:




  • mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Kunststoff oder anderem Material versehen

Herstellen aus Garnen



  • andere

Herstellen aus(7)

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse



oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


5906

Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902:




  • aus Gewirken oder Gestricken

Herstellen aus(7)




  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse


  • andere Gewebe aus synthetischem Filamentgarn, mit einem Anteil an textilen Materialien von mehr als 90 GHT

Herstellen aus chemischen Vormaterialien



  • andere

Herstellen aus Garnen


5907

Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen

Herstellen aus Garnen

oder

Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


5908

Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt:




  • Glühstrümpfe, getränkt

Herstellen aus schlauchförmigen Gewirken für Glühstrümpfe



  • andere

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware


5909 bis 5911

Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen




  • Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz der Position 5911

Herstellen aus Garnen, Abfällen von Geweben oder Lumpen der Position 6310



  • Gewebe, auch verfilzt, von der auf Papiermaschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, auch getränkt oder bestrichen, schlauchförmig oder endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette und/oder einfachem oder mehrfachem Schuss oder flach gewebt, mit mehrfacher Kette und/oder mehrfachem Schuss der Position 5911

Herstellen aus(7):

  • Kokosgarnen,
  • folgenden Vormaterialien:
    • Garne aus Polytetrafluorethylen(8),
    • Garne aus Polyamid, gezwirnt und bestrichen, getränkt oder überzogen mit Phenolharz,
    • Garne aus aromatischem Polyamid, hergestellt durch Polykondensation von Metaphenylendiamin und Isophthalsäure,
    • Monofile aus Polytetrafluorethylen(8),
    • Garne aus synthetischen Spinnfasern aus Poly(p-Phenylenteraphthalamid),
    • Garne aus Glasfasern, bestrichen mit Phenoplast und umsponnen mit Acrylfasern(8),
    • Monofile aus Copolyester, aus einem Polyester, einem Terephthalsäureharz, 1,4-Cyclohexandiethanol und Isophthalsäure bestehend,
    • natürlichen Fasern,
    • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht kardiert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder
    • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse


  • andere

Herstellen aus(7)

  • Kokosgarnen,
  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse

Kapitel 60

Gewirke und Gestricke

Herstellen aus(7)

  • natürlichen Fasern,
  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder
  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse

(1) Die begünstigten Verfahren sind in den Bemerkungen 7.1 und 7.3 aufgeführt.
(7) Wegen der besonderen Vorschrift betreffend Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Bemerkung 5.
(8) Die Verwendung dieser Ware ist auf die Herstellung von Geweben von der auf Papiermaschinen verwendeten Art beschränkt.