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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
- Vordruckmuster
Muster 4 - Tiergesundheitsbescheinigung
Hinweis: Tiergesundheitsbescheinigungen, die ab dem 1. November 2019 ausgestellt werden, haben dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Bis einschließlich 28. Februar 2020 ist die Einreise auch mit Tiergesundheitsbescheinigungen zu gestatten, die bis zum 31. Oktober 2019 ausgestellt worden sind und dem am 31. Oktober 2019 geltenden Muster der Tiergesundheitsbescheinigung entsprechen (siehe VB-0320 Anlage 3 Muster 4 in der am 31. Oktober 2019 geltenden Fassung). Mit diesen "alten" Bescheinigungen ist eine Verbringung in andere Mitgliedstaaten bis zum 28. Februar 2020 zulässig.
Erläuterungen zum Ausfüllen der Tiergesundheitsbescheinigungen
a)Wenn aus der Bescheinigung hervorgeht, dass bestimmte Teile gegebenenfalls zu streichen sind, kann der amtliche Tierarzt nichtzutreffende Passagen durchstreichen, mit seinen Initialen versehen und stempeln, oder die entsprechenden Passagen werden vollständig aus der Bescheinigung entfernt.
b)Das Bescheinigungsoriginal besteht aus einem einzelnen Blatt oder, falls mehr Text erforderlich ist, aus mehreren Blättern, die alle ein zusammenhängendes, untrennbares Ganzes bilden müssen.
c)Die Bescheinigung wird in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaats und in Englisch ausgestellt. Sie ist in Druckschrift in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaates oder in Englisch auszufüllen.
d)Werden der Bescheinigung weitere Blätter oder Unterlagen beigefügt, so gelten auch diese als Teil des Bescheinigungsoriginals, falls jede einzelne Seite mit Unterschrift und Stempel des amtlichen Tierarztes versehen ist.
e)Umfasst die Bescheinigung, einschließlich zusätzlicher Blätter gemäß Buchstabe d, mehrere Seiten, so wird jede Seite am Seitenende im Format "Seite … (Seitenzahl) von … (Gesamtseitenzahl)" nummeriert und weist am Seitenbeginn die von der zuständigen Behörde zugeteilte Bezugsnummer der Bescheinigung auf.
f)Das Bescheinigungsoriginal wird von einem amtlichen Tierarzt des Versandgebiets oder -drittlands oder von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt, wobei in letzterem Fall anschließend eine Bestätigung durch die zuständige Behörde des Versandgebiets oder -drittlands erfolgt. Die zuständige Behörde des Versandgebiets oder -drittlands trägt dafür Sorge, dass Bescheinigungsvorschriften und -grundsätze angewandt werden, die denen der Richtlinie 96/93/EG gleichwertig sind.
Hinweis:
Das vorstehende Musterformular enthält alle in der Tiergesundheitsbescheinigung möglichen Varianten an Bestätigungstexten. Sofern das Formular in dieser Form verwendet wird, sind die jeweils nicht zutreffenden Textteile deutlich zu streichen. Darauf wird im Musterformular durch die Fußnote (1) hingewiesen. Es ist aber auch möglich, dass eine Tiergesundheitsbescheinigung in der Weise ausgestellt oder als Vordruck aufgelegt wird, dass darin nur die jeweils zutreffenden oder in Betracht kommenden Textteile übernommen werden.