Richtlinie des BMF vom 05.12.2007, BMF-010203/0501-VI/6/2007 gültig von 05.12.2007 bis 30.03.2023

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000

  • 5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
  • 5.7 ABC der Betriebsausgaben

Waffen

1695

Siehe Rz 4755, Stichwort "Waffen".

Wecker

1696

Siehe Rz 4756, Stichwort "Wecker".

Werbung

1697

Die Kosten der betrieblich veranlassten Werbung sind abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548).

Wertsicherungsbeträge

1698

Wertsicherungsbeträge sind Betriebsausgaben, so weit sie mit betrieblich veranlassten Krediten zusammenhängen (VwGH 13.5.1986, 83/14/0089: keine nachträglichen Anschaffungskosten).

Wettbewerbsverbot, vertragliches

1699

Zahlungen wegen Übertretung eines vertraglich eingeräumten Wettbewerbsverbotes sind insoweit als Betriebsausgabe anzuerkennen, als sie einen Abschöpfungsanteil enthaltenbetrieblich veranlasste Schadenersatzleistung abzugsfähig (Abschöpfung des rechtswidrigsiehe auch Rz 1649 erlangten wirtschaftlichen Vorteils bzw. der Bereicherung).

Wiederaufforstung

1700

Siehe Rz 1407 ff.

Wohnsitz

1701

Die Begründung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Schwerpunkt der Tätigkeit kann nicht zu einkunftsmindernden Ausgaben führen (VwGH 25.11.1986, 86/14/0065).

Wohnung

1702
  • Eigene Wohnung: Die Aufwendungen betreffend die Wohnung des Betriebsinhabers (oder Mitunternehmers) sind Kosten der Lebensführung (VwGH 17.6.1992, 90/13/0158).
  • Dienstwohnung für Betriebsangehörige: Betrieblich veranlasst ist der Aufwand für eine Dienstwohnung, wenn die Wohnung objektiv dem Betrieb dient, dh. für die Einräumung des Wohnrechtes überwiegend betriebliche Gründe maßgebend sind. Zur Überlassung einer Dienstwohnung an Angehörige siehe Rz 1161 ff.
  • Reisewohnung: Die Kosten einer kleinen Wohnung, die auf betrieblichen Reisen als Unterkunft dient, können ausnahmsweise betrieblich veranlasst sein, wenn eine Privatnutzung ausgeschlossen ist und Hotelkosten auf längere Sicht noch viel teurer kämen (vgl. VwGH 12.12.1978, 2575/76; VwGH 16.9.1986, 86/14/0017).
  • Zweitwohnung: Kosten für eine Wohnung am Betriebsort sind abzugsfähig, wenn es sich um einen berufsbedingten Doppelwohnsitz handelt, nicht aber, wenn die weit entfernte Privatwohnung aus privaten Gründen weiter unterhalten wird (VwGH 15.2.1977, 1602/76).

Siehe dazu auch LStR 2002 Rz 341 bis 352 (zur doppelten Haushaltsführung).

Wunschkennzeichen

1703

Ein Wunschkennzeichen ist abzugsfähig, wenn der Werbezweck eindeutig im Vordergrund steht, zB bei Ausstattung des gesamten Fuhrparks mit einer für einen Dritten verständlichen Kennzeichnung, nicht jedoch, wenn das Kennzeichen nur am Fahrzeug des Firmeninhabers selbst angebracht wird.

Zahnreparaturkosten

1704

Siehe Rz 4757, Stichwort "Zahnreparaturkosten".

Zeitschriften, Zeitungen

1705

Siehe "Fachbücher", "Fachliteratur", "Fachzeitschriften" (Rz 1525).

Zinsen

1706

Siehe Rz 1421 ff.

Zuwendungen

1707

Siehe "Spenden" (Rz 1642), "Sponsorzahlung" (Rz 1643).

Zwangsräumung

1708

Die Aufwendungen zur Abwendung nachteiliger Folgen einer zwangsweisen Räumung des Geschäftslokales sind abzugsfähig (VwGH 7.6.1957, 0458/55).

Randzahlen 1709 bis 2100: derzeit frei