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Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01
gültig ab 16.12.2005
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 41 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG 1988 bis § 108i EStG 1988)
41.5 Zahlungen nach Inanspruchnahme einer gesetzlichen Alterspension
1385
Beiträge, die vom Steuerpflichtigen im Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem erstmalig eine gesetzliche Alterspension bezogen wird, geleistet werden, sind nicht prämienbegünstigt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag vor Inanspruchnahme einer gesetzlichen Alterpension abgeschlossen wurde.
Im Kalenderjahr, für das erstmalig eine gesetzliche Alterspension bezogen wird, steht die Prämie für die in diesem Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu.
Beispiel:
Pensionsantritt am 1. Jänner 2008. Mindestbindungsfrist 10 Jahre, Vertragsbeginn November 2003.Die Prämie steht in den Jahren 2003 bis 2008 zu, für die geleisteten Beiträge in den Jahren 2009 bis 2012 steht keine Prämie zu.