Richtlinie des BMF vom 15.08.2010, BMF-010311/0075-IV/8/2010 gültig von 15.08.2010 bis 14.03.2013

VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz

  • 5. Zollabfertigung

5.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll

(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0330: Artenschutz" (VuB-Code "0330") gekennzeichnet.

(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Einfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:

Dokumentenarten Einfuhr

Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)

Beschreibung
(KURZ_BESCHR)

Hinweise

C400

Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung

siehe Abschnitt 4.1. und Abschnitt 4.8.

C635

Etiketten für CITES-Exemplare im nicht-kommerziellen Verkehr zwischen Wissenschaftlern

siehe Abschnitt 6.3.

C638

Einfuhrgenehmigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES)

siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.1.

C639

Einfuhrmeldung für CITES-Exemplare

siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.9. und Abschnitt 5.2.1.

Y900

Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)

Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1.

7323

Wanderausstellungsbescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES)

siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3.

7324

Reisebescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES)

siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3.

7339

Ausnahme von VuB 0330 (CITES)

Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.2.1.

 

(3) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Ausfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:

Dokumentenarten Ausfuhr

Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)

Beschreibung
(KURZ_BESCHR)

Hinweise

C635

Etiketten für CITES-Exemplare im nicht-kommerziellen Verkehr zwischen Wissenschaftlern

siehe Abschnitt 6.3.

N851

Pflanzengesundheitszeugnis

siehe Abschnitt 4.7.

Y900

Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)

Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1.

7322

Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrbescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES)

siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.2.

7323

Wanderausstellungsbescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES)

siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3.

7324

Reisebescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES)

siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3.

7339

Ausnahme von VuB 0330 (CITES)

Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.2.2.