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Richtlinie des BMF vom 17.10.2008, BMF-040410/0017-VI/6/2008 gültig von 17.10.2008 bis 18.07.2018

InvFR 2008, Investmentfondsrichtlinien 2008

  • 3. Sondervorschriften für ausländische Fonds
  • 3.3. Weißer Investmentfonds mit einer inländischen kuponauszahlenden Stelle

3.3.2. Im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person

3.3.2.1. Allgemeines

380

Siehe Rz 177 f.

3.3.2.2. Ordentliche Erträge (Zinserträge und Dividendenerträge)

381

Siehe Rz 179 ff.

3.3.2.3. Substanzgewinne

382

Substanzgewinne sind unabhängig davon, ob sie durch den Verkauf von Forderungswertpapieren resultieren oder nicht in voller Höhe steuerpflichtig.

3.3.2.4. Sonstige Erträge

383

Siehe Rz 87.

3.3.2.5. Ertragsausgleich

384

Siehe Rz 286 ff.

3.3.2.6. Tatsächliche Ausschüttungen

385

Siehe Rz 355 f

3.3.2.7. Ausschüttungsgleiche Erträge

386

Zum Begriff des ausschüttungsgleichen Ertrages siehe Rz 142, hinsichtlich der steuerlichen Behandlung siehe Rz 312.

387

Zur Sicherungsteuer siehe Rz 368.

388

Zum Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge siehe Rz 47 ff und Rz 293 ff.

3.3.2.8. Kapitalertragsteuer

389

Siehe Rz 362 ff.

3.3.2.9. Endbesteuerung

390

Der Kapitalertragsteuerabzug von den gesamten tatsächlichen Ausschüttungen ist mit einer Endbesteuerungswirkung verbunden (§ 97 Abs. 1 EStG 1988).

3.3.2.10. EU-Quellensteuer

391

Zur Erhebung der EU-Quellensteuer auf tatsächliche Ausschüttungen und auf ausschüttungsgleiche Erträge siehe die Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer, Rz 64 bis Rz 69.

3.3.2.11. Sicherungssteuer

392

siehe Rz 368 ff.

3.3.2.12. Darstellung in Tabellenform

393

 

Besteuerung von weißen Fonds

  • natürliche Person
  • unbeschränkte Steuerpflicht
  • Fondsanteil im Betriebsvermögen
  • inländische kuponauszahlende Stelle

Ausschüttung


Steuerpflicht

KESt

Steuersatz

endbesteuert

Quellensteueranrechnung

gesamte Ausschüttung

ja

ja

25%

ja

nein

ausschüttungsgleicher Ertrag


Steuerpflicht

KESt

Steuersatz

endbesteuert

Quellensteueranrechnung

Zinsen Inland

ja

nein 1)

25%

ja 2)

---

Zinsen Ausland

ja

nein 1)

25%

ja 2)

Veranlagung

Dividenden Inland

ja

ja (indirekt)

25%

ja 2)

---

Dividenden Ausland

ja

nein 1)

25%

ja 2)

Veranlagung

Substanzgewinne Anleihen

ja

nein

Tarif

---

---

Substanzgewinne Aktien

ja

nein

Tarif

---

---

sonstige Erträge

ja

nein

Tarif

---

---

Sicherungssteuer

Wert gemäß § 42 Abs. 4

ja 3)

ja

25%

nein 4)

---

1) Die Versteuerung erfolgt mittels Veranlagung gemäß § 37 Abs. 8 Z 4 EStG 1988.

2) Tarifveranlagung gemäß § 97 Abs. 4 EStG 1988 ist auf Antrag möglich.

3) Bei Unterlassen der Beibringung einer Bestätigung der Offenlegung.

4) Die Sicherungssteuer ist auf die Einkommensteuerschuld im Rahmen der Veranlagung in voller Höhe anrechenbar.