Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01
gültig ab 16.12.2005
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 16 BERÜCKSICHTIGUNG BESONDERER VERHÄLTNISSE (§ 62 EStG 1988)
- 16.4 Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates
16.4.3 Umzugskosten
1038d
Hinsichtlich der Umzugskosten sind die Vorschriften gemäß § 26 Z 6 EStG 1988 bzw. die Rz 751 bis 755 zu beachten. Die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, sondern würde dazu führen, dass die vorliegende Vereinfachungsmaßnahme für Expatriates nicht anwendbar ist.