Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01 gültig von 16.12.2005 bis 17.12.2017

LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)

3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen

3.3.1 Kriegsopfer- und Heeresversorgung (§ 3 Abs. 1 Z 1 EStG 1988)

23

Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerbefreit. Die Befreiung kommt für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957, und nach dem Heeresversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 27/1964, in Frage.

24

Entschädigungen an versorgungsberechtigte Personen auf Grund des Heeresversorgungsgesetzes fallen dann unter die Steuerbefreiung, wenn die Gesundheitsschädigung auf die Ableistung des ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienstes zurückzuführen ist. Führt das schädigende Ereignis zum Tod des Präsenzdieners, sind die Hinterbliebenen versorgungsberechtigt und die an sie ausgezahlten Entschädigungen daher steuerfrei.

25

§ 35 EStG 1988 ist neben den steuerfrei gewährten Entschädigungen anzuwenden, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.