Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)
- 12.5 Behinderungen (§ 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988)
12.5.4 Übersichten über mögliche Freibeträge
12.5.4.1 Behinderte
Freibetrag |
Behinderte ohne Pflegegeld |
Behinderte mit Pflegegeld |
Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25% und mehr |
ja |
nein *) |
Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung |
ja |
ja |
Freibetrag für eigenes KFZ bei Gehbehinderung |
ja |
ja |
Freibetrag für Taxikosten (wenn kein eigenes KFZ) bei Gehbehinderung |
ja |
ja |
Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung |
ja |
ja |
*) wenn im laufenden Jahr oder im Vorjahr ganzjährig Pflegegeld bezogen wurde.
12.5.4.2 Behinderte Kinder
|
Behinderung mindestens 25% ohne erhöhte Familienbeihilfe |
Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe |
Behinderung mit erhöhter Familienbeihilfe und mit Pflegegeld |
Pauschaler Freibetrag je nach Grad der Behinderung gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 |
ja |
nein |
nein |
Pauschaler Freibetrag von 262 Euro |
nein |
ja |
ja (gekürzt um Pflegegeld) |
Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung |
ja |
nein |
nein |
Freibetrag für eigenes KFZ |
nein |
nein |
nein |
Freibetrag für Taxikosten |
nein |
nein |
nein |
Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung |
ja |
ja |
ja |
Schulgeld für Behindertenschule |
ja |
ja |
ja (gekürzt um Pflegegeld) |