

- 5. Verschlussanerkenntnis
5.1. Allgemeines
5.1.1. Straßenfahrzeuge
Straßenfahrzeuge, die den Bestimmungen gemäß Anlage 2 des Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR entsprechen, werden zu Beförderung von Waren unter Zollverschluss durch Erteilung eines Verschlussanerkenntnisses (Zulassungsbescheinigung, Approval Certificate, Certificat d`agrement)
1) einzeln
oder
2) nach der Bauart-Konstruktionstyp
nach dem Muster der Anlage 1 zugelassen.
Dem Verschlussanerkenntnis ist eine beglaubigte Fotografie oder Zeichnung beizufügen.
Die Zahl der beigefügten Dokumente ist unter der Nr. 6 des Verschlussanerkenntnisses zu vermerken.
In allen Fällen, in denen mehr als ein Verschluss für die Nämlichkeitssicherung verwendet wird (insbesondere bei Spezial- und Tankfahrzeugen), ist die Anzahl der verwendeten Verschlüsse unter Punkt 5 des Verschlussanerkenntnisses zu vermerken. Die Stellen, an denen die Zollverschlüsse angelegt werden, sind in den beizulegenden Fotografien oder Zeichnungen durch Einzeichnen von Kreisen oder Pfeilen kenntlich zu machen.
Bei Verlängerung oder Erneuerung der Verschlussanerkenntnisse für Straßenfahrzeuge mit mehr als einem Verschluss ist vor angeführte Vorgangsweise zum Zeitpunkt der Verlängerung oder Erneuerung durchzuführen. Bis spätestens 5. November 2005 müssen alle in Österreich ausgestellten Verschlussanerkenntnisse dieser Bestimmung entsprechen.
5.1.2. Behälter
Behälter, die den Bestimmungen der Anlage 7 Teil I des Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR entsprechen, werden
1) auf der Herstellungsstufe nach der Bauart ( Konstruktionstyp ) durch die Erteilung eines Verschlussanerkenntnisses nach dem Muster in der Anlage 2 ( =Zulassung auf der Herstellungsstufe)
oder
2) nach der Herstellung, entweder einzeln oder für eine bestimmte Zahl von Behältern des gleichen
Typs durch Erteilung eines Verschlussanerkenntnisses nach dem Muster der Anlage 3
(=Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung) zugelassen.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 10.11.2010 |
Anmerkungen: |
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Materie: |
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betroffene Normen: |
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Verweise: | |
Schlagworte: | TIR Übereinkommen von 1975, TIR Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung von Strassenfahrzeugen, Zulassung von Behältern, Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom TIR Verfahren, Vertragsparteien |
Stammfassung: | BMF-010313/0028-IV/6/2007 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 26542.5 aufgenommen am: 10.11.2010 09:26:32 Dokument-ID: bb11c71d-50dc-4c37-81a0-fc11547a3cc7 Segment-ID: b37e7f51-7ad5-4e0c-b7ef-3bee0bbac522 |
