Richtlinie des BMF vom 23.02.2011, BMF-010313/1029-IV/6/2010 gültig von 23.02.2011 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 2. Sicherheit

2.2. Arten der Sicherheitsleistung - Übersicht

Arten der Sicherheitsleistung

Einzelsicherheit

Gesamt-bürgschaft


Barsicherheit

Durch Bürgschafts-leistung

Durch Sicherheitstitel


Wesen

Der Hauptverpflichtete leistet Sicherheit für ein einziges Versandverfahren mit Bargeld, Scheck, Sparbuch oder Kreditkarte

Ein Bürge haftet für ein einziges Versandverfahren eines bestimmten Haupt-verpflichteten

Ein Bürge haftet für ein einziges Versandver-fahren (in AT gibt es keinen derartigen Bürgen)

Ein Bürge haftet für eine Vielzahl von Versandverfahren eines bestimmten Hauptver-pflichteten

Bewilligungs-pflichtig!

Höhe der Sicherheit

100% (Mindestsätze laut Anhang 44c beachten!)

100% (Mindestsätze laut Anhang 44c beachten!)

100% (Mindestsätze laut Anhang 44c beachten!)

100%*)
50%*)
30%*)
0%**)
des Referenzbetrages

Zeitliche Geltung



1 Jahr


Für sensible Waren

ja

ja

ja

nur mit entsprechender Bewilligung

Räumliche Geltung

nicht beschränkbar

beschränkbar

nicht beschränkbar

beschränkbar

Nachweis der Sicherheits-
leistung

Vermerk im Feld 52 bzw. Quittierung der Barhinterlage durch die Abgangsstelle

Bürgschafts-urkunde laut Muster in Anhang 49

Einzelsicher-heitstitel
TC 32

*) Bürgschafts-bescheinigung
TC 31
**) Bürgschafts-bescheinigung
TC 33

Codierung im Feld 52

Code 3

Code 2

Code 4

*) Code 1
**) Code 0