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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 39 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)
- 39.2 Bemessungsgrundlage (§ 108 Abs. 2 EStG 1988)
39.2.4 Ermittlung der Prämie
Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Sekundärmarktrenditen anhand eines zwölfmonatigen Beobachtungszeitraumes ermittelt. Dieser Zeitraum umfasst die ersten drei Quartale des Berechnungsjahres sowie das letzte Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres. Durch die monatlichen Sekundärmarktrenditen könnten sich Prämienschwankungen zwischen 3% und 8% ergeben. Der auf Grund des Beobachtungszeitraumes errechnete Prämiensatz wird vom Bundesminister für Finanzen bis zum 30. November eines jeden Berechnungsjahres festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht.
Im Hinblick darauf, dass die Bausparprämie keiner Einkommensteuerpflicht, auch nicht der Kapitalertragsteuer bzw. Endbesteuerung unterliegt, wird an eine um 25% verminderte Sekundärmarktrendite also um die nach rechnerischem Abzug der Kapitalertragsteuer verbleibende Rendite angeknüpft. Nach Ermittlung des Nettodurchschnittswertes wird ein Faktor von 0,8 zugeschlagen. Schließlich wird eine Auf- oder Abrundung auf einen halben Prozentpunkt nach kaufmännischen Rundungsgrundsätzen vorgenommen.
Höhe der Bausparprämie:
Jahr |
Prozentsatz |
Höchstbetrag |
Höchstprämie |
AÖF |
2000 |
3,5% |
1.000 Euro |
35 Euro / 481,61 Schilling |
Nr. 268/1999 |
2001 |
4,5% |
1.000 Euro |
45 Euro / 619,21 Schilling |
Nr. 220/2000 |
2002 |
4,5% |
1.000 Euro |
45 Euro |
Nr. 257/2001 |
2003 |
4,0% |
1.000 Euro |
40 Euro |
Nr. 20/2003 |
2004 |
3,5% |
1.000 Euro |
35 Euro |
Nr. 220/2003 |
2005 |
3,5% |
1.000 Euro |
35 Euro |
Nr. 265/2004 |
2006 |
3% |
1.000 Euro |
30 Euro |
Nr. 247/2005 |
2007 |
3,5% |
1000 Euro |
35 Euro |
Nr. 287/2006 |
2008 |
4% |
1000 Euro |
40 Euro |
Nr. 232/2007 |
2009 |
4% |
1200 Euro |
48 Euro |
Nr. 273/2008 |
2010 |
3,5% |
1200 Euro |
42 Euro |
Nr. 252/2009 |