Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007 gültig von 01.01.2007 bis 24.12.2013

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

Anhang 11 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft bzw. keine Ursprungseigenschaft verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden

Andere Waren als Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI

KN-Code

Warenbezeichnung

Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen

(1)

(2)

(3)

0201

Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt

Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1)

0202

Fleisch von Rindern, gefroren

Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1)

0203

Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

Schlachten nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1)

0204

Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren

Schlachten nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1)

0205

Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1)

0206

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten, oder, im Falle von Schweinen, Schafen oder Ziegen, nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1)

ex 0408

Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, getrocknet

Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von:



  • Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, des KN-Codes ex 0407 oder


  • Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, des KN-Codes ex 0408 oder


  • Eigelb, anderes als getrocknet, des KN-Codes ex 0408

ex 1404

Baumwoll-Linters, gebleicht

Herstellen aus roher Baumwolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

 

KN-Code

Warenbezeichnung

Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung nicht verleihen

(1)

(2)

(3)

ex 2009

Traubensäfte (einschließlich Traubenmost) nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Herstellen aus Traubenmost

ex 2204

Wein aus frischen Weintrauben, mit Zusatz von Traubenmost, auch konzentriert, oder Alkohol, für die Herstellung von Wermutwein

Herstellen aus Wein und frischen Weintrauben

 

KN-Code

Warenbezeichnung

Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen

(1)

(2)

(3)

ex 2205

Wermutwein

Herstellen aus Wein aus frischen Weintrauben, mit Zusatz von Traubenmost, auch konzentriert, oder Alkohol, des KN-Codes 2204

ex 3401

Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen

Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen

ex 3405

Filz und Vliesstoffe, mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten oder -pulver oder ähnlichen Zubereitungen getränkt oder überzogen

Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen

ex 3502

Eieralbumin, getrocknet

Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von:



  • Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, des KN-Codes ex 0407 oder


  • Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, des KN-Codes ex 0408 oder


  • Eiweiß anders als getrocknet, des KN-Codes ex 3502

ex 4203

Bekleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr Stücken Leder oder rekonstituiertem Leder

ex 4910

Kalender aller Art, aus Keramik, bedruckt, verziert

Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist

6401 bis 6405

Schuhe

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen Zusammensetzungen bestehend aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, des KN-Codes 6406

ex 6911

bis

ex 6913

Keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts-, Hygiene- oder Toilettengegenstände, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, verziert

Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist

ex 7117

Phantasieschmuck aus Keramik, verziert

Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist

ex 8473 30 10

und

ex 8473 50 10

Als DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) bezeichnete elektronische Mikroschaltungen

Herstellen, bei dem der durch die Be- oder Verarbeitung und gegebenenfalls durch die Verwendung von Teilen mit Ursprung im Herstellungsland entstandene Wertzuwachs mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt.

Ist die 45-vH-Regel nicht erfüllt, so haben die DRAMs ihren Ursprung in dem Land, in dem der wertmäßig größte Anteil der verwendeten Materialien seinen Ursprung hat.

ex 8482

Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art), montiert(2)

Herstellen durch Wärmebehandlung, Schleifen und Polieren der Innen- und Außenringe sowie Montage

ex 8520

Magnetbandgeräte, auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung

Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt



Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt



Ist die 35 vH-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben

ex 8523 20 90

3,5"-Mikroplatten ohne Aufzeichnungen, auch formatiert, auch mit einem Analogsignal zur Prüfung der Oberflächenqualität der Platte

Montage der Magnetplatte (einschließlich Einlegen der Magnetscheibe und Montage der Gehäuseteile) und Herstellung von:



entweder der Magnetscheibe (einschließlich Polieren)

oder des Gehäuseober- und -unterteils

Falls weder die Magnetscheibe noch die Gehäuseober- und -unterteile in dem Land hergestellt wurden, in dem die Magnetplatte montiert wurde, haben die Magnetplatten den Ursprung des Landes, in dem die Bauteile mit dem höchstem Vomhundertsatz des Ab-Werk-Preises ihren Ursprung haben.

Die Montage der Magnetplatte (einschließlich Einlegen der Magnetscheibe und Montage des Gehäuseober- und -unterteils) und Verpacken allein verleihen keine Ursprungseigenschaft

ex 8527

Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert

Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt



Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt



Ist die 35 vH-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben

ex 8528

Fernsehempfangsgeräte (ausgenommen Videotuner, Videomonitoren und Videoprojektoren), auch in einem Gehäuse mit einem Rundfunkempfangsgerät, einem Tonaufzeichnungs- oder Wiedergabegerät kombiniert

Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt



Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt



Ist die 35 vH-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben

ex 8542

Integrierte Schaltungen

Vorgang der Diffusion, bei dem die integrierten Schaltungen durch selektives Aufbringen eines geeigneten Dotierstoffs auf ein Halbleitersubstrat gebildet werden

ex 8548 90 10

Als DRAMs (dynamische Schreib- Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) bezeichnete elektronische Mikroschaltungen

Herstellen, bei dem der durch die Be- oder Verarbeitung und gegebenenfalls durch die Verwendung von Teilen mit Ursprung im Herstellungsland entstandene Wertzuwachs mindestens 45 vH des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt.



Ist die 45 vH-Regel nicht erfüllt, so haben die DRAMs ihren Ursprung in dem Land, in dem der wertmäßig größte Anteil der verwendeten Materialien seinen Ursprung hat.

 

KN-Code

Warenbezeichnung

Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung nicht verleihen

(1)

(2)

(3)

ex 9009

Fotokopierapparate, die mit optischem System oder nach dem Kontaktverfahren arbeiten

Montage eines Fotokopierapparats zuzüglich der Herstellung von Kabelbaum, Trommel, Walzen, Seitenplatten, Walzenauflage, Schrauben und Muttern

 

KN-Code

Warenbezeichnung

Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen

(1)

(2)

(3)

ex 9113

Uhrarmbänder und Teile davon, aus Spinnstoffen

Herstellen, bei dem der Gesamtwert der verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

ex 9401

und

ex 9403

Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und andere Möbel, Teile davon; aus Keramik, verziert

Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist

ex 9405

Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Keramik, verziert

Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, dass die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist

(1) Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so hat das betreffende Fleisch (Schlachtnebenerzeugnis) seinen Ursprung in dem Land, in dem die Tiere, von denen es stammt, die längste Zeit gemästet oder aufgezogen worden sind.
(2) Der Begriff "montiert" umfasst auch die teilweise Montage, schließt jedoch Teile in zerlegtem Zustand aus.