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Richtlinie des BMF vom 14.11.2014, BMF-010219/0495-VI/4/2014
gültig von 14.11.2014 bis 15.11.2018
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000
Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Umsatzsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Umsatzsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.
  • 103a. Leistungsortregelungen ab 1.1.2010

103a.2. Leistungsempfänger im Falle der unfreien Versendung

3915a

Aus Vereinfachungsgründen sieht Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 für innergemeinschaftliche Beförderungen vor, dass im Falle einer unfreien Versendung (§ 12 Abs. 2 Z 3 UStG 1994) die Beförderung als für das Unternehmen des Empfängers der Sendung ausgeführt gilt, wenn diesem die Rechnung über die Beförderung erteilt wird. Hierdurch wird erreicht, dass durch die Bestimmungen über den Leistungsort der Güterbeförderungsleistung an Unternehmer (§ 3a Abs. 6 UStG 1994) die Leistung in dem Staat besteuert wird, in dem der Rechnungsempfänger steuerlich geführt wird. Damit wird vielfach ein Erstattungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat vermieden.

Beispiel:

Der österreichische Unternehmer U versendet Güter per Frachtnachnahme an den Empfänger A in Dänemark.

Bei Frachtnachnahmen wird regelmäßig vereinbart, dass der Beförderungsunternehmer die Beförderungskosten dem Empfänger der Sendung in Rechnung stellt und dieser die Beförderungskosten zahlt. Der Rechnungsempfänger A der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung ist gemäß Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 als Empfänger der Beförderungsleistung (Leistungsempfänger) anzusehen, auch wenn er den Transportauftrag nicht erteilt hat.

Randzahlen 3915b bis 3917: derzeit frei

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:25.11.2014
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Schlagworte:Umsatzsteuer, Leistungsortregelungen, Leistungsempfänger, unfrei, Versendung
Stammfassung:09 4501/58-IV/9/00
Systemdaten: Findok-Nr: 19969.11
aufgenommen am: 25.11.2014 15:49:04
zuletzt geändert am: 06.10.2015
Dokument-ID: 97505506-cebe-46e2-ad13-7f362c056976
Segment-ID: c7a0860e-402c-466e-b992-c4c045f11bd1
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