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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenAnhang 45a Versandbegleitdokument
Kapitel I Muster des Versandbegleitdokuments
Kapitel II Erläuterungen zum Versandbegleitdokument und den erforderlichen Angaben (Daten)
A. Erläuterungen zum Ausfüllen des Versandbegleitdokuments
Das Versandbegleitdokument wird ausgedruckt auf der Grundlage der Angaben in der Versandanmeldung, die gegebenenfalls vom Beteiligten geändert und/oder von der Abgangsstelle geprüft und wie folgt vervollständigt wurden:
1. MRN (movement reference number): Versand-Bezugsnummer
Die Angabe erfolgt alphanumerisch mit 18 Zeichen nach folgendem Muster:
Feld |
Inhalt |
Feldtyp |
Beispiel |
---|---|---|---|
1 |
Die beiden letzten Stellen des Jahres der förmlichen Annahme der Versandmeldung (JJ) |
Numerisch 2 |
97 |
2 |
Kennung des Landes, in dem der Versand beginnt (ISO-Alpha-2-Ländercode). |
Alphabetisch 2 |
IT |
3 |
Einmalige Kennung für Versandvorgang pro Jahr und Land |
Alphanumerisch 13 |
9876AB8890123 |
4 |
Prüfziffer |
Alphanumerisch 1 |
5 |
Felder 1 und 2 siehe vorstehende Erläuterung.
In Feld 3 ist eine Kennung für den Versandvorgang einzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist von den nationalen Verwaltungen festzulegen, jedoch muss jedem in einem bestimmten Land innerhalb eines Jahres abgewickelten Versandvorgang eine einmalige Nummer zugewiesen werden. Nationale Verwaltungen, die wünschen, dass die MRN auch die Kennnummer der zuständigen Behörde umfasst, können die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der zuständigen Behörden verwenden.
In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die gesamte MRN dient und Fehler bei der Erfassung der MRN aufdeckt.
Die MRN wird außerdem als Strichcode nach dem Muster "Code 128", Schriftzeichensatz "B" aufgedruckt.
2. Feld 3:
- erstes
Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten
Exemplars,
- zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Exemplare (einschließlich Liste der Positionen),
- wird bei nur einer Warenposition nicht verwendet.
3. Feld rechts neben Feld 8:
Name und Anschrift der Zollstelle, der der Rückschein des Versandbegleitdokuments zu übersenden ist.
4. Feld C:
- Bezeichnung der Abgangsstelle,
- Kennnummer der Abgangsstelle,
- Datum der Annahme der Versandanmeldung,
- gegebenenfalls Name und Bewilligungsnummer des zugelassenen Versenders.
5. Feld D:
- Kontrollergebnisse,
- gegebenenfalls der Vermerk, "verbindliche Beförderungsroute".
Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Versandbegleitdokuments sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig.
B. Erläuterungen zum Ausdruck
Beim Ausdruck des Versandbegleitdokuments bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist an das EDV-gestützte Versandverfahren angeschlossen:
- nur Exemplar A (Versandbegleitdokument) ausdrucken.
2. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist nicht an das EDV-gestützte Versandverfahren angeschlossen:
- Exemplar A (Versandbegleitdokument) und
- Exemplar B (Rückschein) ausdrucken.
C. Erläuterungen zur Rückmeldung der Kontrollergebnisse durch die Bestimmungsstelle
Bei der Rückmeldung der Kontrollergebnisse durch die Bestimmungsstelle bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Die tatsächliche Bestimmungsstelle ist die angemeldete Bestimmungsstelle und sie ist an das EDV-gestützte Versandverfahren angeschlossen:
- Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle elektronisch zu übermitteln.
2. Die tatsächliche Bestimmungsstelle ist die angemeldete Bestimmungsstelle und sie ist nicht an das EDV-gestützte Versandverfahren angeschlossen:
- Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle durch Rücksendung des Exemplars B des Versandbegleitdokuments (gegebenenfalls einschließlich der Liste der Positionen) zu übermitteln.
3. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist an das EDV-gestützte Versandverfahren angeschlossen, die tatsächliche Bestimmungsstelle ist nicht angeschlossen (Wechsel der Bestimmungsstelle):
- Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle durch Übersendung einer Fotokopie des Exemplars A des Versandbegleitdokuments (gegebenenfalls einschließlich Liste der Positionen) zu übermitteln.
4. Die angemeldete Bestimmungsstelle ist nicht an das EDV-gestützte Versandverfahren angeschlossen, die tatsächliche Bestimmungsstelle ist angeschlossen (Wechsel der Bestimmungsstelle):
- Die Kontrollergebnisse sind der Abgangsstelle elektronisch zu übermitteln.