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Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
7. Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom Carnet TIR-Verfahren
7.1. Warenkatalog
Liste der von der Bürgschaft im TIR-Verfahren ausgeschlossenen Waren unabhängig vom zollrechtlichen Status
HS Code |
Warenart |
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02.02 |
Fleisch von Rindern, gefroren |
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04.02 |
Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
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ex 04.05 |
Butter und andere Fettstoffe aus der Milch |
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08.03 |
Bananen, frisch |
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17.01 |
Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest |
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ex 22.07 |
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt |
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ex 22.08 |
Branntwein, Likör und andere Spirituosen |
Hinweis:
Darüber hinaus ist zu beachten, dass derzeit keine Carnets TIR Tabak/Alkohol ausgegeben werden und daher nachstehende Waren ebenfalls nicht im TIR-Verfahren befördert werden dürfen:
HS Code |
Warenart |
24.03.10 |
Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend |
24.02.20 |
Zigaretten, Tabak enthaltend |
24.03.20 |
Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen |