Richtlinie des BMF vom 10.12.2008, BMF-010222/0248-VI/7/2008
gültig ab 10.12.2008
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)
  • 9.3 Kranken- und Unfallgelder (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. c, d und e EStG 1988)

9.3.3 Insolvenz-Entgelt

678a

Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 zählt das Insolvenz-Entgelt, das durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Daher beziehen auch freie Dienstnehmer, an die Insolvenz-Entgelt durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird, diesbezüglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:16.12.2008
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Lohnsteuer, Insolvenz-Ausfallgeld, Insolvenz-Entgelt, Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, Insolvenz-Entgelt-Fonds
Stammfassung:07 2501/4-IV/7/01
Systemdaten: Findok-Nr: 19974.6
aufgenommen am: 16.12.2008 18:31:16
Dokument-ID: 86d621f0-ab04-4f9e-98f9-1567b3573d97
Segment-ID: ea28820c-3ebd-4e40-bec4-6b012eb2f313
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