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Richtlinie des BMF vom 01.02.2013, BMF-010311/0005-IV/8/2013 gültig von 01.02.2013 bis 22.08.2016

VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit

Anlage 1

Positivliste - nicht erschöpfende Liste jener Rechtsakte, die für Einfuhrkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in Betracht kommen

Die nachstehend angeführten Rechtsakte kommen für die Einfuhrkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in Betracht:

Positivliste

Gemeinschaftsrechtsakte

Nationale Rechtsakte

Betroffene Produkte

Vorgeschriebene Kennzeichnung

Entscheidung 2006/502/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt wird

Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über das In-Verkehr-Bringen von Feuerzeugen (Feuerzeugverordnung - FeuerzeugV)

Feuerzeuge

 

Richtlinie 75/324/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen

Verordnung über Aerosolpackungen (Aerosolpackungsverordnung 2009)

Nicht wiederverwendbare Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff, einschließlich des darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gases mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, der mit einer Entnahmevorrichtung versehen ist, die es ermöglicht, seinen Inhalt in Form von in Gas suspendierten festen oder flüssigen Partikeln als Schaum, Paste, Pulver oder in flüssigem Zustand austreten zu lassen (zB Deodorantsprays)

З (umgekehrtes Epsilon)

Richtlinie 89/686/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen

Verordnung über das Inverkehrbringen und Ausstellen von persönlichen Schutzausrüstungen und über die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Sicherheitsverordnung - PSASV)

Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die dazu bestimmt sind, von einer Person getragen, gehalten oder verwendet zu werden, um sie vor Gefährdungen für das Leben oder die Gesundheit zu schützen (zB Atemschutzgeräte, Helme, einschließlich Sporthelme, Schutzkleidung, Schutzbrillen, Ausrüstung zum Schutz des Gehörs)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 90/385/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte

Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)

Aktive implantierbare medizinische Geräte (zB Herzschrittmacher, Insulinpumpen, automatisierte externe Defibrillatoren)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 92/42/EWG über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln

 

Warmwasserheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, mit einer Nennleistung von nicht weniger als 4 kW und nicht mehr als 400 kW

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 93/15/EWG zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke

Bundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 - SprG)

Explosivstoffe für zivile Zwecke

CE-Kennzeichen
hinsichtlich Einfuhrbeschränkungen siehe Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel - VB-0402

Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte

Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)

Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe oder andere Gegenstände, die zur Anwendung für Menschen für medizinische Zwecke bestimmt sind (zB Fieberthermometer, intravenöse Infusionspumpen, Nieren-Dialyse-Geräte)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 94/9/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Explosionsschutzverordnung 1996 - ExSV 1996)

Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energien und/oder zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 94/11/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher

Verordnung über die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen (Schuhkennzeichnungsverordnung)

Schuhe

Piktogramm Obermaterial Piktogramm Futter und Decksohle Piktogramm Laufsohle Piktogramm Leder Piktogramm beschichtetes Leder Piktogramm natürliche und synthetische Textilien Piktogramm sonstiges Material

Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote

Verordnung über Anforderungen an Sportboote

Sportboote aller Art, unabhängig von der Antriebsart, von 2,5 bis 24 m Rumpflänge (Motorboote, Segelboote, Ruderboote)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 95/16/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge

Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008)

Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen sowie Sicherheitsbauteile dafür (Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren, Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Fahrkorbs verhindern, Geschwindigkeitsbegrenzer, energiespeichernde Puffer, entweder mit nichtlinearer Kennlinie oder mit Rücklaufdämpfung, energieverzehrende Puffer, Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden, sowie elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 96/98/EG über Schiffsausrüstung

Verordnung über Schiffsausrüstung für Seeschiffe (Schiffsausrüstungsverordnung)

Ausrüstung, mit der Schiffe aus Sicherheitsgründen ausgestattet werden sollen (zB Rettungsringe, Schwimmwesten, Feuerlöscher, Rettungsinseln)

Konformitätskennzeichnung für Schiffsausrüstung 

Richtlinie 97/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte

Verordnung über Druckgeräte (Druckgeräteverordnung - DGVO)

Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar (Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika

Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)

Reagenzien, Reagenzprodukte, Kalibriermaterial, Kontrollmaterial, Kits, Instrumente, Apparate, Geräte oder Systeme, einzeln oder in Verbindung miteinander, das nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung zur In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, einschließlich Blut- und Gewebespenden, verwendet wird

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität

Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (zB Telefone, Mobiltelefone)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Seilbahnen erlassen wird (Seilbahngesetz 2003 - SeilbG 2003)

Anlagen aus mehreren Bauteilen, die geplant, gebaut, montiert und in Betrieb genommen werden, um Personen zu befördern sowie Teilsysteme und Sicherheitsbauteile dafür

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Verordnung über Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Geräte und Maschinen, die zur Verwendung im Freien vorgesehen sind (zB Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Kettensägen, Kompressoren)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit

Produktsicherheitsgesetz 2004

Alle Produkte, die für Verbraucher auf den Markt gebracht werden oder bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie durch Verbraucher verwendet werden (zB Handgeräte für Haus oder Garten, Sportgeräte, Spielgeräte, Möbel, dekorative Gegenstände, und vieles mehr)

 

Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte

Verordnung, mit der eine Verordnung über Messgeräte erlassen wird (Messgeräteverordnung)

Messgeräte

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2004/108/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG

Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006 - EMVV 2006)

Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen - beispielsweise Rundfunkdienst, Amateurfunkdienst, Funkdienstnetze, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze - deren Betrieb Gefahr läuft, durch die von Betriebsmitteln und ortsfesten Anlagen verursachten elektromagnetischen Störungen behindert zu werden

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen (Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 - MSV 2010)

Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen (zB Kreissägen, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Rasenmäher, Häcksler)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2006/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Verordnung über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsgeräteverordnung 1995 - NspGV 1995)

Elektrische Haushaltsgeräte (zB Wasserkocher, Toaster), Leuchten, elektrische Motoren, Ladegeräte, Stecker und Schalter

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände

Bundesgesetz, mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen erlassen werden (Pyrotechnikgesetz 2010 - PyroTG 2010)

Verordnung über die Durchführung des Pyrotechnikgesetzes 2010 (Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung - PyroTG-DV)

Pyrotechnische Gegenstände

CE-Kennzeichen
hinsichtlich Einfuhrbeschränkungen siehe Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände - VB-0404

Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen

Verordnung zur Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen

Nichtselbsttätige Waagen

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug

Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung 2011)

Spielzeug, zB elektronisches Spielzeug, Holzspielzeug, Plastikspielzeug, Puppenwagen, Puppen, Plüschtiere, Spielzeug für Babys, Kinderfahrräder

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2009/105/EG über einfache Druckbehälter

Verordnung über einfache Druckbehälter (Einfache Druckbehälter-Verordnung)

Serienmäßig hergestellte, geschweißte Behälter, die einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind, und die nicht dazu bestimmt sind, einer Flammenwirkung ausgesetzt zu werden (zB Druckbehälter für Kompressoren, Druckbehälter für Druckluft-Bremsanlagen oder andere pneumatisch ausgesetzte Geräte)

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

siehe die nachstehenden Einträge für die Verordnungen (EG) Nrn. 1275/2008, 107/2009, 244/2009, 245/2009, 278/2009, 640/2009, 641/2009, 642/2009 und 643/2009 sowie Verordnungen (EU) Nrn. 1015/2010 und 1016/2010

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2009/142/EG über Gasverbrauchseinrichtungen

Verordnung über das Inverkehrbringen und Ausstellen von Gasgeräten und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Gasgeräte (Gasgeräte-Sicherheitsverordnung - GSV)

Gasverbrauchseinrichtungen, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden; Gas-Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmetauscher sind den Gasverbrauchseinrichtungen gleichgestellt

CE-Kennzeichen 

Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG

Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011 - ODGV 2011)

Ortsbewegliche Druckgeräte, die für die Beförderung gefährlicher Güter zugelassen sind (zB Tanks, Flaschen, Großflaschen, Druckfässer)

Pi-Kennzeichnung 

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien

Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996)

Stoff oder Gemisch, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden

 

Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Elektrische und elektronische Haushalts-und Bürogeräte

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 107/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Set-Top-Boxen (Geräte, die an ein anderes - meist einen Fernseher - angeschlossen werden und damit dem Benutzer zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bieten, zB DVBT-Receiver, Videospielkonsolen, DVD-Player)

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 244/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Haushaltslampen (zB Verbot für bestimmte Glüh-und Halogenlampen)

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 245/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zum Betrieb solcher Lampen

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 278/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Externe Netzteile

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 640/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Elektromotoren

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 641/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Externe Nassläufer-Umwälzpumpen und Nassläufer-Umwälzpumpen, die in Produkten integriert sind

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 642/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Fernsehgeräten

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Fernsehgeräte

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 643/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltskühlgeräten

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Kühl-und Gefriergeräte (netzbetriebene Haushaltskühlgeräte mit einem Speichervolumen von bis zu 1.500 Litern)

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG

Verordnung betreffend die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sowie das Sicherheitsdatenblatt (Chemikalienverordnung 1999 - ChemV 1999)

Pflanzenschutzmittel (zB Pestizide)

Anforderungen in Bezug auf Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß der Chemikalienverordnung 1999; hinsichtlich Einfuhrbeschränkungen siehe Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel - VB-0350

Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswaschmaschinen

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Netzbetriebene Haushaltswaschmaschinen und netzbetriebene Haushaltswaschmaschinen, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können, einschließlich für nicht haushaltsübliche Zwecke bestimmte Geräte sowie Einbau-Haushaltswaschmaschinen, ausgenommen kombinierte Haushalts-Wasch- Trockenautomaten

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltsgeschirrspülern

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler sowie netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können, einschließlich für nicht haushaltsübliche Zwecke bestimmte Geräte und Einbau-Haushaltsgeschirrspüler

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG

Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen (Bauproduktegesetz - BauPG)

Produkt oder Bausatz, das bzw. der dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut werden soll, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt (zB Türen, Fenster, Dämmstoffe, Betonfertigteilen, Schornsteinen)

CE-Kennzeichen 

Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG

Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Verordnung 2007 - ODV 2007)

Textilerzeugnisse, einschließlich

-Erzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 %,

-Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme mit einem Gewichtsanteil an Textilkomponenten von mindestens 80 %,

-Textilkomponenten

a)der oberen Schicht mehrschichtiger Fußbodenbeläge,

b)von Matratzenbezügen oder

c)von Bezügen von Campingartikeln,

sofern diese Textilkomponenten einen Gewichtsanteil von mindestens 80 % dieser oberen Schichten oder Bezüge ausmachen, oder

-Textilien, die in andere Waren eingearbeitet sind und zu deren Bestandteil werden, sofern ihre Zusammensetzung angegeben ist.

Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen sowie Vorschriften über die Etikettierung oder Kennzeichnung nichttextiler Teile tierischen Ursprungs