Richtlinie des BMF vom 23.02.2011, BMF-010313/1029-IV/6/2010 gültig von 23.02.2011 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 7. Sensible Waren
  • 7.3. Mitteilungsverfahren für sensible Waren im Versandverfahren

7.3.2. Anwendungsbereich

Zu melden sind

  • jene Waren, die im Anhang 8AH (Anhang 44c ZK-DVO, Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko) angeführt sind und in Mengen befördert werden, die diejenigen in Spalte 3 übersteigen,

und

  • mit Versandanmeldung T1, T2

sofern

  • die Waren im Notfallverfahren (Fallbackverfahren)

oder

sowie

  • bei Verdacht auf Betrug oder Unregelmäßigkeiten auch andere Waren, sowie auch in anderen Fällen (C-TIR, C-ATA als Versandschein). Diesbezüglich ist der Grund für den Verdacht und gegebenenfalls das Ergebnis der Beschau anzugeben.