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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .UP-6100, Arbeitsrichtlinie Chile
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-4600.
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Abkommen und Beschlüsse
Beschluss 2002/979/EG, Beschluss des Rates vom 18. November 2002 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, ABl. Nr. L 352 vom 30.12.2002 S. 1
Abkommen zur Gründung einer Assoziation - Republik Chile, Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, ABl. Nr. L 352 vom 30.12.2002 S. 3
Abkommen zur Gründung einer Assoziation - Republik Chile - Protokoll über die Berichtigung des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, unterzeichnet am 18. November 2002 in Brüssel, ABl. Nr. L 332 vom 19.12.2003 S. 64
Beschluss 2005/106/EG, Beschluss des Rates vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 38 vom 10.02.2005 S. 1
Abkommen zur Gründung einer Assoziation - Republik Chile - Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 38 vom 10.02.2005 S. 3
Beschluss 2005/269/EG, Beschluss des Rates vom 28. Februar 2005 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, ABl. Nr. L 84 vom 02.04.2005 S. 19
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Gründung einer Assoziation - Republik Chile, Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, ABl. Nr. L 84 vom 02.04.2005 S. 21
Beschluss 2006/792/EG, Beschluss Nr. 2/2006 des Assoziationsrates EU-Chile vom 16. Oktober 2006 zur Änderung von Anhang I des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits zur Konsolidierung der Chile nach dem Allgemeinen Zollpräferenzschema der Gemeinschaft gewährten Zollpräferenzen, ABl. Nr. L 322 vom 22.11.2006 S. 5
Beschluss 2007/611/EG, Beschluss des Rates vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 251 vom 26.09.2007 S. 1
Abkommen zur Gründung einer Assoziation - Republik Chile - Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 251 vom 26.09.2007 S. 2
Beschluss 2010/726/EU, Beschluss des Rates vom 22. November 2010 über den Abschluss eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 313 vom 30.11.2010 S. 1
12.2. Ursprungsprotokoll
Anhang III des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, ABl. Nr. L 352 vom 30.12.2002 S. 935 (siehe Anhang 1 Abkommen EU-Chile Anhang III)
12.3. Erläuterungen zum Ursprungsprotokoll
Erläuterungen 2002/C 321/06, Erläuterungen zu Anhang III - Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, ABl. Nr. C 321 vom 31.12.2003 S. 22
Erläuterungen 2005/C 56/05, Überarbeitete Erläuterungen zu Anhang III - Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, ABl. Nr. C 56 vom 05.03.2005 S. 36