FINDOK-INHALTE
Derzeit finden Sie in der Findok folgende Dokumenttypen vor (Gruppierung nach Urheber/Quelle):
BMF - Bundesministerium für Finanzen (Zentralstelle)
Dokumentart | Erklärung |
Richtlinien | Richtlinien sind konstante Nachschlagewerke, die die Rechtsmeinung des BMF zu einem gesamten Rechtsgebiet abdecken. Aktualisierungen werden in die Richtlinien eingearbeitet und sind in der Findok als solche gekennzeichnet.
► siehe auch Richtlinienverzeichnis |
Erlässe | Einzelne Verwaltungsanordnungen oder -vorschriften des BMF |
Zoll-Rechtsgrundlagen |
Konsolidierte BMF-Fassung von wichtigen EU-Regelungen in Zoll-Angelegenheiten |
Informationen | Fachinformation des Finanzressorts |
EAS | Antworten zu Fragen des internationalen Steuerrechts im Rahmen des "Express-Antwort-Service" des BMF |
Amtliche Veröffentlichungen:
Im Sinne der E-Government- und Electronic-Publishing-Strategie ersetzt das BMF das - bis 31.12.2013 durch die Wiener Zeitung kostenpflichtig veröffentlichte - "Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung" (AÖF) durch kostenfreie "Amtliche Veröffentlichungen" in der Findok.
Verpflichtende Kundmachungen oder mit besonderem Vertrauensschutz auszustattende Erlässe des BMF (siehe § 3 Z 2 lit. b der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl. II Nr. 435/2005) erhalten innerhalb der Findok eine besondere Kennzeichnung als „Amtliche Veröffentlichung“ und werden – zusätzlich zur Geschäftszahl – mit einer speziellen, an die frühere AÖF-Nummer angelehnten Kundmachungsnummer („BMF AV-Nr.“) versehen.
Informationen der Zentralen Fachstelle des BMF (ZFS)
Fachliche Auskünfte des ZFS an die Öffentlichkeit (zB. Interessensvertretungen), allgemeine steuerliche Rechtsfragen betreffend, werden seit Reorganisation der Finanzverwaltung im Jahr 2021 auf der BMF-Webseite veröffentlicht (siehe Rechtsnews/Steuern-Rechtsnews/Aktuelle Informationen und Erlässe/Fachinformationen).
BFG - Bundesfinanzgericht
(vor 2014: UFS - Unabhängiger Finanzsenat)
Dokumentart | Erklärung |
Erkenntnisse (Entscheidungen) |
Erkenntnisse des BFG Anm.: Erkenntnisse stellen auf Sachfragen, also inhaltlich ab. |
Beschlüsse | Beschlüsse des BFG Anm.: Beschlüsse sind formellen Charakters (zB Zurückweisungen). |
Rechtssätze | Rechtssätze fassen kurz und prägnant die rechtliche Aussage des BFG-Erkenntnisses zusammen und enthalten deren wesentliche Essenz. Anm.: Bis 2013 waren Rechtssätze als eigener Dokumenttyp in der Findok geführt; nunmehr sind diese in den Entscheidungstexten integriert |
Die Schriftstücke des BFG und UFS sind anonymisiert, damit die berechtigten Interessen der Parteien an der Geheimhaltung ihrer Daten gewahrt bleiben (wie etwa Umstände des Privat- und Familienlebens, Steuergeheimnis).
Gemäß § 23 BFGG muss eine Veröffentlichung unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen der Parteien oder wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen.
► Weiterführende Informationen:
Beschwerdearten und Zuständigkeiten im BFG
BFG-Website
Rechtsmittelverfahren (BFG-Website)
BFG-Entscheidungen (BFG-Website)
Inhalte externer Datenbankanbieter (RIS)
Zusätzlich zu den Informationen aus dem Finanzressort gibt es auch die Möglichkeit, die Inhalte des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) in die Findok-Abfrage einzubeziehen.
Damit stehen zusätzlich zum Findok-Datenbestand noch folgende Dokumenttypen zur Verfügung:
- Bundesrecht (konsolidiert)
- VwGH-Entscheidungstexte
- VwGH-Rechtssätze
(weitere RIS-Datenbanken, zB. VfGH werden in den nächsten Findok-Ausbaustufen zur Verfügung stehen)