VOLLTEXT

Inhalte

Grundsätzliches

Findok-Dokumente werden beim Öffnen grundsätzlich in HTML (das ist die von Ihrem Internet-Browser lesbare Sprache, welche ua. Zeilenumbrüche automatisch in der von Ihnen eingestellten Fenstergröße darstellt) auf dem Bildschirm angezeigt.

Daneben existiert für jedes Dokument auch eine PDF-Ansicht, welche Sie über den, in jeder HTML-Ansicht angebotenen, Link "PDF" erreichen und welche Ihnen die formal authentische Dokumentenansicht liefert. In Ausnahmefällen liegen die Findok-Dokumente ausschließlich im PDF-Format vor (beispielsweise bei umfangreichen Tabellen, wo eine umfassende HTML-Ansicht nicht sinnvoll wäre). In diesem Fall werden Sie beim Öffnen des Dokuments aus der Ergebnisliste zunächst in ein "HTML-Verweisdokument" geleitet, von wo aus Sie die PDF-Anzeige aufrufen können.

Bei besonders umfangreichen Erlässen sowie bei den Richtlinien gelangen Sie beim Öffnen zunächst in das Inhaltsverzeichnis (sog. "Inhaltsdokument"). Diese Übersicht der im Dokument enthaltenen Überschriften bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und bequem den gewünschten Abschnitt anzusteuern.  

Die Dokumente des "RIS" werden beim Öffnen zunächst ebenfalls im HTML-Format dargestellt. Aus dieser Ansicht können Sie dann das Dokument in der RIS-Originalumgebung aufrufen.

Navigation im HTML-Volltext

Die HTML-Volltextansicht enthält neben dem eigentlichen Textinhalt auch alle zur Navigation innerhalb der Findok notwendigen Schaltflächen und Links. Ein Navigieren über die Schaltflächen bzw. Menüs des Internetbrowsers ist - bis auf wenige Ausnahmen, zB. beim Schließen der Findok  - grundsätzlich nicht notwendig.

Alle Menüs und Funktionen sind fix auf Ihrem Bildschirm zu sehen, auch wenn Sie den Dokumenttext nach oben oder nach unten scrollen:

Findok-Volltextansicht
(1) Schaltfläche
"PDF"
Über diese Schaltfläche gelangen Sie aus der HTML-Ansicht eines Dokumentes in die formal authentische PDF-Ansicht.. Details zur PDF-Ansicht siehe weiter unten
(2) Schaltfläche
"XML"
Downloadmöglichkeit des Dokuments im XML-Format
Details zum XML-Download siehe "Dokumentenweitergabe"
(3a)
(3b)
Suchbegriffe anzeigen

Blendet die Suchbegriffe im Dokument ein (farbliche Unterlegung) bzw. aus.

  • Bei eingeblendeten Suchbegriffen erscheint im linken Menübereich eine Box, in der Sie zwischen den Suchworten navigieren können. Das Einblenden bewirkt außerdem gleichzeitig den Sprung zu jener Stelle, an der das gesuchte Wort das erste Mal im Dokument vorkommt
  • Standardmäßig wird die Findok-Suche durch zusätzliche Begriffe/Synonyme angereichert. Das Ergebnis dieser Anreicherung können Sie mit der Funktion "Suchbegriffe anzeigen" erkennen: Die Suche nach dem Wort "Taggeld" markiert somit beispielsweise auch das Suchwort "Diäten" im Text farblich.
  Abschnittsnavigation
(nur vorhanden, wenn ein Dokument aus mehr als einem Abschnitt
besteht, lso zB bei Richtlinien)
Über diese Leiste haben Sie die Möglichkeit, zu vorhergehenden oder nachfolgenden Abschnitten (unabhängig davon, ob dieser Änderungen enthält oder nicht) zu navigieren.
(5) Schaltfläche
"Inhaltsverzeichnis"
(nur vorhanden, wenn ein Inhaltsdokument vorliegt,
also zB bei Richtlinien)
Über diese Schaltfläche gelangen Sie (wieder zurück) in das Inhaltsdokument einer zB Richtlinie.
(6a)
(6b)
Änderungen anzeigen
(nur vorhanden, wenn mehrere Fassungen zu einem Dokument vorliegen, also zB bei Richtlinien)
Blendet die gegenüber Vorfassungen existieren Änderungen (Textfarbe grün bzw. rot und durchgestrichen) ein bzw. aus.
Bei eingeblendeten Änderungen erscheint im linken Menübereich eine Box, in der Sie zwischen den Änderungen navigieren können. Das Einblenden bewirkt außerdem gleichzeitig den Sprung zu jener Stelle, an der eine geänderte Textpassage das erste Mal im Dokument vorkommt
(7) Alle Überschriften auf-/zuklappen
(nur vorhanden, wenn Sie sich in einem Inhaltsdokument befinden)
Klappt alle - auch untergeordnete - Überschriften auf
(8) Abschnitte mit Änderungen anzeigen
(nur vorhanden, wenn geänderte Abschnitte bei einem Dokument vorliegen, also zB bei Richtlinien)
Über diese Leiste navigieren Sie zum vorhergehenden oder nachfolgenden - gegenüber der Vorfassung geänderten - Abschnitt.
(9) Schaltfläche
"Fassung vom..."
(nur vorhanden, wenn mehrere Fassungen zu einem Dokument vorliegen, also bei Richtlinien)

Diese Schaltfläche zeigt einerseits an, welche Fassung (Gültigkeitszeitraum) Sie gerade auf dem Bildschirm haben, andererseits können Sie durch Klick auf die Schaltfläche zwischen den Fassungen navigieren.
Weitere Details siehe Hilfepunkt "Fassungsnavigation".

(10) Dokumentbezeichnung Beinhaltet Dokumenttyp, Approbationsdatum sowie Geschäftszahl. Die Dokumentbezeichnung entspricht üblicherweise den korrekten Zitierregeln für das betreffende Dokument
(Ausnahme: Einzelne Richtlinienabschnitte)
(11) Gültigkeitsdatum
(nicht bei Dokumenten des BFG bzw. UFS)

Zeigt den Gültigkeitszeitraum des Dokumentes an.

Achtung bei Wartungserlässen: Diese sind üblicherweise sofort nach Veröffentlichung außer Kraft gesetzt und daher nur mit einer ganz kurzen (fiktiven) Gültigkeit versehen!
Der Grund dafür liegt darin, dass primär - um die Suchergebnisliste nicht unnötig zu belasten - die zum Wartungserlass gehörenden Richtlinien gefunden werden sollen, in welchen die geänderten, novellierten Textstellen ohnehin gekennzeichnet (grün hinterlegt) sind. Wollen Sie dezidiert auch Wartungserlässe finden, müssen Sie daher die Gültigkeit in der Standardsuche auf "ohne Datumseinschränkung" stellen - oder diese aus dem Richtlinienverzeichnis suchen.

(12) Dokumenttitel

Zeigt den Titel bzw. Betreff des Dokumentes und allfällige Kurztitel (zB "EStR" für "Einkommensteuerrichtlinien 2000") an.

(13) Dokumenttext

Dem eigentlichen Dokumenttext vorangestellt sein kann auch ein einleitender Kurztext (zB. bei besonders umfangreichen Dokumenten) oder ein "Beachte" (dabei handelt es sich um besonders wichtige Texte, deren Inhalt unbedingt vom Leser beachtet werden muss)

Ist die Checkbox "Änderungen anzeigen" (6a) aktiviert, erhalten Sie im Volltext auch gleich eine Übersicht über die gegenüber der Vorfassung stattgefundenen Änderungen:
Grüne Schrift bedeutet: Diese Textpassage wurde gegenüber der Vorfassung ergänzt
Rot und durchgestrichen: Diese Textpassage wurde gegenüber der Vorfassung gestrichen 

(14) nach unten bzw.
nach oben
Mit dem Pfeil "nach unten" gelangen Sie sofort zu den Zusatzinformationen.
Mit dem Pfeil "nach oben" gelangen Sie wieder an den Textbeginn eines Dokuments.
  Zusatzinformationen Unterhalb eines jeden Dokumentes ersehen Sie die Findok-Zusatzinformationen.
Details dazu weiter unten in dieser Hilfe
(15) Inhaltsverzeichnis siehe Kapitel "Inhaltsdokument/Inhaltsverzeichnis"
(16) Schaltfläche
"Zur Kenntnis nehmen"

...in Findok-Internetversion nicht umgesetzt

(17) Schaltfläche
"Zurück zur Suchergebnisliste"
(nur nach Absetzen einer Suche)
Über die Schaltfläche "Zurück zur Suchergebnisliste" gelangen Sie zurück zur Suchergebnisliste. In dieser ist dann das von Ihnen soeben angesehene Dokument grau dargestellt, um schnell einen Überblick über bereits eingesehene Dokumente zu erhalten.
(18) Dokumentennavigation
(nur vorhanden, wenn beim Öffnen aus der Ergebnisliste mehrere Dokumente zur Ansicht ausgewählt wurden)
Über diese Leiste haben Sie die Möglichkeit, zum nächsten oder vorhergehenden Dokument Ihrer Ergebnisliste zu navigieren.
Haben Sie in Ihrer Ergebnisliste zuvor Dokumente markiert, dann navigieren Sie nur zwischen den ausgewählten (markierten) Dokumenten.  

Inhaltsdokumente

Bei besonders umfangreichen Erlässen sowie bei den Richtlinien gelangen Sie beim Öffnen zunächst in eine Art Inhaltsverzeichnis, dem sog. "Inhaltsdokument". Diese Übersicht der im Dokument enthaltenen Überschriften bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und bequem den gewünschten Abschnitt anzusteuern. Ein Inhaltsdokument erkennen Sie am Vermerk "Inhaltsverzeichnis" nach dem Titel.  Weitere Details zur Handhabung der Inhaltsdokumente siehe Inhaltsverzeichnis/Inhaltsdokument.
 

PDF-Ansicht

Über die Schaltfläche "PDF" gelangen Sie aus der HTML-Ansicht eines Dokumentes in die formal authentische PDF-Ansicht.. Diese öffnet sich in einem neuen Fenster und kann entweder
  • lokal gespeichert (Diskettensymbol bzw. Tastenkombination "Strg+Umschalt+S") oder
  • ausgedruckt werden (Druckersymbol bzw. Tastenkombination "Strg+P")..

Beachten Sie:

  • Die PDF-Ansicht enthält keine Findok-Zusatzinformationen
  • Beim Abspeichern von aktuellen Richtlinienfassungen beachten Sie bitte, dass diese nach allfälliger Novellierung irgendwann später nicht mehr gültig sein können.
    Verlassen Sie sich bei Richtlinien daher bitte nicht auf eventuelle lokale Kopien, sondern fragen Sie Richtlinien immer aktuell in der Findok ab!
  • Die Suche innerhalb von PDF-Dokumenten ist nur über die Tastenkombination "Strg+F" möglich.

Besonderheiten bei Richtlinien

Um die verschiedenen Regelungen zu einem bestimmten Thema nicht in einer Unzahl von kaum überschaubaren Einzelerlässen dokumentieren zu müssen, werden derartige Regelungen in konsolidierten Richtlinien gebündelt. Eine Richtlinie ist somit nichts anderes als eine umfassende Sammlung aller Regelungen zu einem bestimmten Thema. Infolge des Umfangs von Richtlinien werden Sie demzufolge werden Sie beim Öffnen zunächst in das "Inhaltsdokument" geleitet, von wo aus Sie schnell und bequem den gewünschten Abschnitt ansteuern können..

Der Dokumenttyp "Richtlinie" weist aber noch eine spezielle Besonderheit auf:
Richtlinien können gegebenenfalls novelliert werden und somit in mehreren, über einen abgegrenzten Zeitraum gültigen, Fassungen vorliegen.

Dadurch ergeben sich spezielle, über die bisher dargestellten hinausgehende, Möglichkeiten der Navigation:

Anzeige von geänderten Textpassagen:

  • Änderungen gegenüber der Vorfassung (also der Fassung, die vor der aktuell betrachteten gültig war) lassen Sie sich über die Schaltfläche "Änderungen einblenden" anzeigen - bzw. über "Änderungen ausblenden" wieder ausblenden.
  • Klick auf "Änderungen anzeigen" bewirkt außerdem gleich den Sprung zur ersten geänderte Stelle.
  • Über die Box im linken Menüframe können Sie mittels Pfeiltasten zu weiteren Änderungsstellen springen.
  • Die Farben in den geänderten Abschnitten selbst bedeuten:
    • Grüner Text – für neu hinzugekommene Textpassagen
    • Durchgestrichener roter Text – für gestrichene bzw. entfernte Textpassagen
    Der gerade aktivierte Änderungsabsatz ist darüber hinaus grau eingerahmt.

Fassungsnavigation

In der oberen Menüleiste bekommen Sie unter anderem auch die gegenwärtige Fassung der Richtlinie angezeigt ("Fassung vom...") (siehe Pkt. (9) in obiger Liste).. Bei Klick auf diesen Link öffnet sich ein Menü, mit welchem Sie zu einer anderen Fassung wechseln können:

Fassungsnavigation
  • Datum blau und fett dargestellt:
    Es handelt sich um die aktuelle Fassung
  • Datum nur blau dargestellt:
    Es handelt sich um eine Novelle, wobei auch der aktuell angezeigte Abschnitt einer Änderung unterworfen war
  • Datum grau dargestellt:
    Es handelt sich um eine Novelle, wobei allerdings der aktuell angezeigte Abschnitt keine Änderung erfuhr
  • ... Weitere:
    Um die Liste der Fassungen übersichtlich zu halten, werden - vornehmlich ältere - Fassungen in der Datumsliste nicht von vornherein angezeigt, sondern erst durch Klick auf "Weitere" angezeigt.
  • Stammfassung:
    Zeigt die Stammfassung (also die erste Fassung) der betreffenden Richtlinie an

Besonderheiten bei BFG-(UFS-)Dokumenten

Der Volltext von BFG-(UFS-)Dokumenten enthält immer sowohl den Entscheidungstext als auch allfällig vorhandene Rechtssätze.

Rechtssatzansicht

Rechtssätze und Rechtssatzkette

  • Häufig fassen Rechtssätze kurz und prägnant die rechtliche Aussage einer Entscheidung zusammen. Die Rechtssätze sind beim Öffnen des BFG-Dokumentes standardmäßig zugeklappt und können über das Pfeilsymbol einzeln bzw. über das Menü "Alle auf-/zuklappen" gesammelt eingeblendet werden. Jeder Rechtssatz verfügt auch über spezielle Zusatzinformationen, welche ebenfalls über das betreffende Pfeilsymbol auf- oder zugeklappt werden können (Details dazu siehe unten zum Thema "Zusatzinformationen")
  • Auch den Entscheidungstext selbst können Sie zur besseren Übersichtlichkeit durch Klick auf den Pfeil auf- und zuklappen.
  • Rechtssatzkette (Definition):

    Wird zu einer BFG-/UFS-Entscheidung kein eigener Rechtssatz erstellt, kann auf einen bereits existierenden Rechtssatz verwiesen werden. Dadurch entstehen Folgerechtssätze, die die rechtliche Aussage des Stammrechtssatzes bestätigen oder gegebenenfalls ergänzen. Der systematische Zusammenhang zwischen dem ursprünglichen (Stamm-)Rechtssatz und Folgerechtssätzen wird in der "Rechtssatzkette" dargestellt. Eine Rechtssatzkette ergibt sich somit immer dann, wenn zu einem Stammrechtssatz ein oder mehrere Folgerechtssätze vorliegen.

    Eine allfällig vorliegende Rechtssatzkette kann über den Link "Rechtssatzkette anzeigen" ausschließlich aus dem Volltext eines BFG- bzw. UFS-Dokumentes aufgerufen werden und stellt sich wie folgt dar:

Rechtssatzkette

Ähnliche Dokumente

Dieses - auf künstlicher Intelligenz basierende - Feature zeigt die dem jeweils geöffneten Findok-Dokument vom Sachverhalt her ähnlichsten Dokumente in einer Box im rechten Bereich des Volltextes an:

Box "Ähnliche Dokumente"

Die in dieser Box vorgeschlagenen Dokumente müssen nicht unbedingt in der Suchergebnisliste vorkommen - ganz im Gegenteil: Dieses Feature visualisiert artverwandte Dokumente und zeigt möglicherweise Zusammenhänge, die eventuell nicht auf den ersten Blick ersichtlich aber möglicherweise durchaus wichtig für die Einschätzung von Sachverhalten sein können.

Die Berechnung erfolgt mittels komplexer Sprachmodelle (LLMs), in welche in einem ersten Schritt Titel, Kurztext sowie Schlagworte und Rechtsgrundlagen einbezogen werden.

Derzeit werden ähnliche Dokumente immer nur vom gleichen Urheber angezeigt (also bei Dokumenten aus dem BMF-Register nur ähnliche BMF-Dokumente, bei BFG-Erkenntnissen nur ähnliche Dokumente aus dem BFG). Dieses Feature soll in einer weiteren Ausbaustufe sinnvollerweise auch "registerübergreifend" angeboten werden (zB. indem BFG-Erkenntnisse angeboten werden, welche auf zB. bestimmte Richtlinienabschnitte verweisen etc.). 

Achtung: Die Anreicherung der Findok-Dokumente mit ähnlichen Dokumenten erfolgt jeweils über Nacht. Bei Dokumenten, die neu in die Findok gelangten, steht die Funktion "Ähnliche Dokumente" somit erst am Folgetag zur Verfügung!

Zusatzinformationen

Am Ende jedes Findok-Dokuments finden Sie Informationen, die zusätzlich zum eigentlichen Inhaltstext bereitgestellt werden. Es handelt sich um Metadaten (Rechtsnorm, Verweise etc.), nach denen Sie üblicherweise auch suchen können..

Speziell für BFG-/UFS-Rechtssätze geltende Zusatzinformationen sind darüber hinaus auch jedem Rechtssatz angeschlossen.

Folgende Zusatzinformationen sind möglich:

Feld

Beschreibung

In Findok aufgenommen am Datum der Veröffentlichung in Findok (inkl. Uhrzeit)
Anmerkungen Ergänzende Anmerkungen, meistens bei BFG-Dokumenten verwendet
zB "Die hier vertretene Rechtsansicht deckt sich mit jener des BMF vom 16.5.2006...";
Geringere Bedeutung als "Beachte" aber mit ein Grund, eine Entscheidung als "kommentierte Entscheidung" zu kennzeichnen
Zitiert/besprochen in Achtung: nur bei BFG-/UFS-Dokumenten
Hier ersehen Sie, in welchen - im Finanzressort üblicherweise elektronisch zugänglichen Publikationen - die ggstdl. Entscheidung erwähnt ist
zB:  "UFSaktuell 2006, 357"        "SWK 13/2007, S 457"
        "UFS Newsletter 2007/01"   "Wanke in BFGjournal 2015, 433"
Liegt dieses Feld vor, wird eine Entscheidung als "kommentierte Entscheidung"
betroffene Normen Hier finden Sie die, dem Dokument zugrunde liegenden Gesetze(sstellen)
- üblicherweise verlinkt mit dem RIS bzw. EUR-Lex
Verweise

Enthält Verweise auf Literatur bzw. Gesetzesmaterien jeglicher Art; zum Unterschied zum Feld "Norm" stehen die Verweise nicht mit dem Dokument in ursächlichem Zusammenhang, sondern haben lediglich Kommentarcharakter;
auch diese Einträge sind - sofern möglich - verlinkt, zB. mit dem RIS, EUR-Lex oder mit der Findok selbst (bei Verweisen auf Findok-Dokumente), aber auch mit LexisNexis (bei Links zum deutschen Bundesfinanzhof "BFH")

Materie

Die Materie dient durch die Möglichkeit gezielter thematischer Einschränkungen der besseren inhaltlichen Unterscheidbarkeit in der Findok-Abfrage.
Folgende Materien sind möglich: Steuer, Infrastruktur, Personal, FLAG, Finanzstrafrecht/Verfahrensrecht, Glücksspiel, Organisation, Controlling, Budget, Zoll, Zoll-Rechtsgrundlage sowie im Hinblick auf die beim BFG anhängigen Wiener Verkehrsstrafsachen auch zB Verwaltungsstrafsachen Wien oder Landesabgaben Wien.
 
Die gezielte thematische Einschränkung bei der Abfrage steht über den Filter in den Ergebnislisten zur Verfügung.

ECLI

Achtung: nur bei BFG-/UFS-Dokumenten
Hier wird der ECLI ("Europäischer Rechtsprechungs-Indikator" = eindeutige Identifikationsmöglichkeit für Entscheidungen der Gerichte aller EU-Mitgliedstaaten) angezeigt

Schlagworte Enthält die zum Dokument vorliegenden Schlagworte, Synonyme, Fachausdrücke etc.
Anmerkung: Durch die moderne Findok-Suche haben die Schlagworte etwas an Bedeutung verloren, da die Suche der Findok ohnehin von vornherein ua. auch Synonyme berücksichtigt
Stammfassung

Achtung: nur bei Richtlinien!
Hier wird die Stammfassung (das ist die erste in der Findok publizierte Fassung) der Richtlinie als Link angezeigt

Systemdaten Interne Systemdaten, folgende Parameter enthaltend: Findok-Nr., Aufnahmedatum (mit Uhrzeit); letzte Änderung sowie Dokument- und Segment-ID.
(suchbar nur für Findok-Administratoren)
Verarbeitungseinträge
 
Interne Informationen, die Findok-Verarbeitung betreffend
(nur Findok-Administratoren zugänglich)