Bodenschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind gemäß § 1 Abs. 3 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BoSchätzG) in den Schätzungsbüchern und Schätzungskarten festzuhalten. Nach Beendigung der Schätzungsarbeiten und öffentlicher Präsentation sind diese Ergebnisse innerhalb eines Monats gemäß § 11 Abs. 3 BoSchätzG zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Nach Ablauf der Auflagefrist sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 Bundesabgabenordnung.
Seit 11. November 2024 ist diese Einsichtnahme nur noch im Internet, konkret via Finanzdokumentation (Findok), möglich.
Detaillierte Erläuterungen zur Veröffentlichung der Bodenschätzungsergebnisse siehe BMF-Website.
Im Register "Bodenschätzung" werden alle veröffentlichten Bescheide nach Kundmachungsdatum (=Datum der Veröffentlichung in der Findok) absteigend sortiert angezeigt.
Durch Klick auf die jeweilige Überschrift haben Sie die Möglichkeit, die Sortierung nach anderen Parametern anzupassen, um die angezeigten Daten nach Ihren Bedürfnissen zu ordnen. Über den Filter im linken Bereich haben Sie die Möglichkeit, diese Liste auf Katastralgemeinde, Schätzungsperiode oder Auflagezeitraum einzugrenzen.
Die Benützung des Findok-Suchfelds berücksichtigt auch aus dem Register Bodenschätzung immer nur den Findok-Datenbestand (BMF- bzw. BFG-Dokumente). In Angelegenheiten der Bodenschätzung benützen Sie bitte ausschließlich die oben beschriebenen Filter- und Sortiermöglichkeiten.