Bodenschätzung
Gemäß § 1 Abs. 3 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BoSchätzG) sind die Ergebnisse der Bodenschätzung in den Schätzungsbüchern und Schätzungskarten festzuhalten.
Nach Abschluss der Schätzungsarbeiten und deren öffentlicher Präsentation werden die Ergebnisse innerhalb eines Monats gemäß § 11 Abs. 3 BoSchätzG zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Mit Ablauf der Auflagefrist gelten die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse als Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 Bundesabgabenordnung (BAO)..
Seit dem 11. November 2024 ist die Einsichtnahme ausschließlich online über die Finanzdokumentation (Findok) möglich.
Weitere detaillierte Informationen zur Veröffentlichung der Bodenschätzungsergebnisse finden Sie auf der BMF-Website.

Im Register "Bodenschätzung" werden alle veröffentlichten Bescheide in absteigender Reihenfolge nach ihrem Kundmachungsdatum (d. h. dem Veröffentlichungsdatum in der Findok) angezeigt.
Sortierung und Filterung
- Durch einen Klick auf die jeweilige Überschrift können Sie die Sortierung nach verschiedenen Parametern anpassen und die Daten nach Ihren Bedürfnissen ordnen.
- Über den Filter im linken Bereich lässt sich die Liste gezielt eingrenzen – etwa nach Katastralgemeinde, Schätzungsperiode oder Auflagezeitraum.
Hinweis zur Suche
Das Findok-Suchfeld berücksichtigt auch im Register "Bodenschätzung" ausschließlich den Findok-Datenbestand (BMF- bzw. BFG-Dokumente).
Für Angelegenheiten der Bodenschätzung benützen Sie daher bitte ausschließlich die oben beschriebenen Filter- und Sortiermöglichkeiten.