Bestandslisten gem. IWG2022

Inhalte

Die Rahmenbedingungen für die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen werden mit dem Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 (IWG 2022, BGBl. I Nr. 116/2022) geregelt. 

Vor dem Download von Findok-Dokumenten informieren Sie sich bitte über die Nutzungsbedingungen.

Den Vorgaben des Informationsweiterverwendungsgesetzes kommt die Findok wie folgt nach:

Bereitstellung von Findok-Bestandslisten

Über den Link "Bestandslisten IWG 2022" im Findok-Header gelangen Sie zu einer Auflistung aller in Findok enthaltenen Dokumente, gegliedert nach Dokumenttyp:

Auflistung Bestandsliste

Die Generierung und Aktualisierung der Bestandslisten erfolgt einmal wöchentlich, und zwar jeweils in der Nacht von Donnerstag auf Freitag

In den einzelnen Bestandslisten werden alle Findok-Dokumente (und alle Fassungen) des jeweiligen Dokumenttyps aufgelistet (sortiert nach Aktualität):

Bestandsliste für Erlässe und Informationen
  • In den Bestandslisten "Amtliche Veröffentlichungen", "Richtlinien" sowie "Erlässe und Informationen" steht jeweils die Option "Nur gültige anzeigen" zur Verfügung. Über diese Option (standardmäßig aktiv) wird die Auflistung auf ausschließlich aktuell gültige Fassungen eingeschränkt.
  • Bei Klick auf den jeweiligen Dokumenttitel wird der Volltext des Findok-Dokuments angezeigt (jeweilige Fassung).
  • Bei Klick auf das PDF-Symbol wird das Gesamt-PDF des Findok-Dokuments angezeigt (jeweilige Fassung).
  • Bei Klick auf das XML-Symbol wird eine ZIP-Datei mit den XML- und Zusatzfiles heruntergeladen (bei Richtlinien alle Fassungen).
    Details zum Download entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Abschnitt "XML-Download: Besonderheiten und Inhalte"