Bestandslisten gem. IWG2022

Inhalte

Die Rahmenbedingungen für die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen sind im Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 (IWG 2022, BGBl. I Nr. 116/2022) festgelegt.

Hinweis vor dem Download

Bevor Sie Findok-Dokumente herunterladen, informieren Sie sich bitte über die Nutzungsbedingungen.

Umsetzung des Informationsweiterverwendungsgesetzes in Findok

Die Findok erfüllt die Vorgaben des IWG 2022 unter anderem durch die Bereitstellung von Bestandslisten:

  • Über den Link „Bestandslisten IWG 2022“ im Findok-Header erhalten Sie eine Auflistung aller in Findok enthaltenen Dokumente.
  • Die Dokumente sind nach Dokumenttyp gegliedert und übersichtlich dargestellt.
Auflistung Bestandsliste

Die Generierung und Aktualisierung der Bestandslisten erfolgt wöchentlich, jeweils in der Nacht von Donnerstag auf Freitag.

Jede Bestandsliste enthält alle Findok-Dokumente sowie alle Fassungen des jeweiligen Dokumenttyps und ist nach Aktualität sortiert.

Bestandsliste für Erlässe und Informationen

In den Bestandslisten "Amtliche Veröffentlichungen", "Richtlinien" sowie "Erlässe und Informationen" steht die Option "Nur gültige anzeigen" zur Verfügung. Diese ist standardmäßig aktiviert und beschränkt die Anzeige auf ausschließlich aktuell gültige Fassungen.

Interaktive Funktionen

  • Klick auf den Dokumenttitel → Öffnet den Volltext des jeweiligen Findok-Dokuments.
  • Klick auf das PDF-Symbol → Zeigt das Gesamt-PDF des Dokuments in der gewählten Fassung an.
  • Klick auf das XML-Symbol → Lädt eine ZIP-Datei mit den XML- und Zusatzdateien herunter (bei Richtlinien sind darin alle Fassungen enthalten).

Weitere Details zum Download finden Sie im Abschnitt "Dokumentenweitergabe"..