BFG | Beschwerdearten

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Zuständigkeiten des Bundesfinanzgerichtes (BFG) seit 1. Jänner 2014

Mit 1. Jänner 2014 übernahm das Bundesfinanzgericht (BFG) nicht nur die bisherigen Zuständigkeiten des Unabhängigen Finanzsenates (UFS), sondern erhielt darüber hinaus zusätzliche Kompetenzen. Das BFG ist seither für folgende Arten von Beschwerden zuständig:

Beschwerdearten vor dem BFG

  • Bescheidbeschwerde
    Gegen Bescheide von Abgaben- und Finanzstrafbehörden des Bundes, d. h. des Finanzamts Österreich, des Zollamts Österreich sowie des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
    (Bezeichnung vor 2014: „Berufung“)

  • Säumnisbeschwerde
    Wenn eine Abgabenbehörde des Bundes ihre Entscheidungspflicht verletzt, die grundsätzlich binnen sechs Monaten ab Antragstellung besteht.
    (Bezeichnung vor 2014: „Devolutionsantrag“)

  • Maßnahmenbeschwerde
    Gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch bundesverwaltungs- oder finanzstrafbehördliche Organe.
    (Vor 2014 fielen diese Beschwerden – auch in Abgabensachen – in die Zuständigkeit der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) der Länder)

  • Konteneinschau
    Seit 1. Jänner 2016 ist das BFG aufgrund des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (BGBl. I Nr. 116/2015) für die Bewilligung von Konteneinschauen zuständig, die von Abgabenbehörden beantragt werden.

Abgrenzung der Zuständigkeiten

Grundsätzlich ist das BFG nur für Beschwerden in Abgabensachen des Bundes zuständig, wie etwa bei der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Beschwerden in Landes- und Gemeindeabgabensachen fallen hingegen in die Zuständigkeit der jeweiligen Landesverwaltungsgerichte (LVerwG).

Allerdings hat der Verfassungsgeber den Landesgesetzgebern das Recht eingeräumt, die Zuständigkeit für Rechtsmittel in Landes- und Gemeindeabgabensachen – mit Zustimmung der Bundesregierung – auf das BFG zu übertragen. Das Bundesland Wien hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, weshalb das BFG seit seiner Gründung auch für Wiener Abgabenrechtsstreitigkeiten zuständig ist.

Rechtsmittel gegen Entscheidungen des BFG

Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss des BFG bestehen folgende Rechtsbehelfe:

  • Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
    Kann erhoben werden, wenn eine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte geltend gemacht wird. Diese Möglichkeit bestand bereits vor 2014.

  • Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
    Eine Revision ist nur zulässig, wenn der zu lösenden Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zukommt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

    • das BFG von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH abweicht,
    • eine solche Rechtsprechung fehlt oder
    • die Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet wurde.

Das BFG muss sich bereits in seinen Erkenntnissen und Beschlüssen mit der Frage der (Un-)Zulässigkeit einer Revision auseinandersetzen, da die Entscheidung darüber zwingender Bestandteil des Spruches ist.

Veröffentlichung der BFG-Entscheidungen

Wie bereits vor 2014 beim UFS werden auch die Erkenntnisse des BFG im Sinne des § 23 Abs. 1 BFGG über die Findok kostenlos für die interessierte Öffentlichkeit publiziert.

Gemäß § 6 Abs. 4 BFGG ist das BMF verpflichtet, das BFG bei der Bereitstellung der Inhalte entsprechend zu servicieren..

► Weiterführende Informationen:
 BFG-Website
 Rechtsmittelverfahren (BFG-Website)
 BFG-Entscheidungen (BFG-Website)

Die Dokumenttypen im BFG (vormals UFS) im Einzelnen

BFG
Bescheidbeschwerde – Einzel – Erkenntnis
Bescheidbeschwerde – Einzel – Beschluss
Bescheidbeschwerde – Senat – Erkenntnis
Bescheidbeschwerde – Senat – Beschluss
Konteneinschau - Einzel - Beschluss (seit 2016)
Konteneinschau Rekurs - Senat - Erkenntnis (seit 2016)
Konteneinschau Rekurs - Senat - Beschluss  (seit 2016)
Maßnahmenbeschwerde – Einzel – Erkenntnis
Maßnahmenbeschwerde – Einzel – Beschluss
Maßnahmenbeschwerde – Senat – Erkenntnis
Maßnahmenbeschwerde – Senat – Beschluss
Revisionsverfahren - Einzel - Beschluss
Säumnisbeschwerde – Einzel – Erkenntnis
Säumnisbeschwerde – Einzel – Beschluss
Säumnisbeschwerde – Senat – Erkenntnis
Säumnisbeschwerde – Senat – Beschluss
 
Vorabentscheidung (EuGH) – Einzel – Beschluss
Vorabentscheidung (EuGH) – Senat – Beschluss
Normenprüfung (VfGH) – Einzel – Beschluss
Normenprüfung (VfGH) – Senat – Beschluss
Aufschiebende Wirkung – Einzel – Beschluss
Verfahrenshilfe – Einzel – Beschluss
 
UFS - bis 2013
Berufungsentscheidung - Strafsachen Referent
Berufungsentscheidung - Strafsachen Senat
Berufungsentscheidung - Steuer Referent
Berufungsentscheidung - Steuer Senat
Berufungsentscheidung - Zoll Referent
Berufungsentscheidung - Zoll Senat
Sonstiger Bescheid
Beschwerdeentscheidung - Strafsachen Referent
Beschwerdeentscheidung - Strafsachen Senat
Beschwerdeentscheidung - Strafsachen Vorsitzender
Vorlagebeschluss EuGH